Dokumentationsfunktion des Jahresabschlusses

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Außer der Information und der Zahlungsbemessung dient der Handelsrechtliche Jahresabschluss auch der Dokumentation von wirtschaftlichen Ereignissen in einem Unternehmen.

Außer der Information und der Zahlungsbemessung dient der Handelsrechtliche Jahresabschluss auch der Dokumentation von wirtschaftlichen Ereignissen in einem Unternehmen.
Die Dokumentationsfunktion ermöglicht die Kontrolle und Rückgriffe auf die Geschäftsvorgänge bei internen und externen Kontrollen wie auch beim Rechtsstreit.
Die Dokumentation wird durch Buchführungspflicht gewährleistet die ihre rechtliche Grundlage im § 238 HGB findet. Weiterhin besteht nach § 240 HGB eine Aufzeichnungspflicht bei Kaufleuten. Zur Dokumentation trägt auch die Aufstellungspflicht bei, die in § 240 Abs. 2 und § 242 Abs. 1. Gemäß diesen Normen sind Kaufleute verpflichtet Inventar aufzustellen und Gesellschaften die Jahresabschlüsse aufzustellen.


Titel=Buchhaltung und Jahresabschluss. Mit Aufgaben und Lösungen
Autor=Ulrich Döring
ISBN=3503083790
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