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Europarecht – Grundlagen.

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Europäische Gemeinschaft – EG ist eine internationale Organisation.
Entstehungsprozess:
I. Montanunion – auch EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl genannt. Gegründet in 1952 auf 50 Jahre bis 31.12.2002.
II. Euratom – 1957, (1958 in Kraft getreten)
III. EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – 1957, (1958 in Kraft getreten)

Europäische Union hat völkerrechtlich gesehen keine Rechtspersönlichkeit. Europäische Gemeinschaft dagegen ja.

Fazit:Allgemeine Informationen Über EU, Einführung in Europarecht.

Erweiterung der EU
Europäische Union besteht aktuell (10.2006) aus 25 Mitglieder.
1951 – Gründungsmitglieder: Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Belgien, Niederlande.
Später sind folgende Länder der EU beigetreten:
1973 – England, Irlnad, Dänemark,
1981 – Griechenland
1985 – Grönland ist ausgetreten,
1986 – Spanien, Portugal
1990 – Na der Wiedervereinigung Deutschlands am 03.10.1990 sind die Länder des ehemaligen DDR-Territoriums beigetreten.
1995 – Schweden, Finnland, Österreich,
2004. (01.Mai) – Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern.
2007 – es steht fest, dass am 01.Januar 2007 Rumänien und Bulgarien der Eu beitreten werden.

Organe der EU: (Gem. Art: 7 EGVertrag)

- Europäische Kommission – besitzt ausschließliches Initiativrecht.
- Rat der Europäischen Union – Gesetzgebung, Haushaltsentscheidungen
- Europäisches Parlament – Kontrolle der Kommission
- Europäischer Gerichtshof. (EUGH) – überwacht die Auslegung des europäischen Rechts. Beamtenklagen gegen EG, Schadensersatzklagen, Organstreitigkeiten.
- Europäischer Rechnungshof – die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union, Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit.

Rechtsquellen:
- primäres Gemeinschaftsrecht, (Verträge)
- sekundäres Gemeinschaftsrecht (der Rest) -Verordnungen, Richtlinien,

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