Tipps, Tricks und Methoden damit alles gelingt! In diesem Blog wird GELINGEN groß geschrieben.

Jahresabschluss - Funktionen und Aufgaben

| 0 Kommentare |

Handelsrechtlicher Jahresabschluss - Funktionen , Aufgaben.

1. Dokumentationsfunktion
2. Informationsfunktion
3. Zahlungsbemessungsfunktion

Fazit:Handelsrechtlicher Jahresabschluss - Funktionen , Aufgaben, Dokumentationsfunktion, Informationsfunktion, Zahlungsbemessungsfunktion,

1. Dokumentationsfunktion - Jahresabschluss schließt die laufende Buchführung ab. Somit wird die wirtschaftliche Seite der betrieblichen Tätigkeit festgehalten und die jährlichen Ergebnisse ( Geschäftstätigkeit und Schuldendeckungspotenzial) ermittelt.
Wozu ? Um Immer auf die Ergebnisse der Abschlüsse zurückgreifen zu können.

2. Informationsfunktion - Jahresabschluss liefert relevante Informationen über Entwicklung und Lage des Unternehmens. Solche Informationen sind für Folgende Adressatengruppen relevant:
- Personen mit berechtigtem Interesse am Jahresabschluss
- - externe : Anteileigner, Staat, Gläubiger,
- - interne : Unternehmensführung, Arbeitnehmer,
Informationsinhalt : Rechenschaft über die Vergangenheit und Prognose der Zukunftsentwicklung.
Jahresabschluss stellt einen gewissen Kompromiss dar, denn die Informationen teilen sich in solche die Freiwillig mitgeteilt werden können und in solche die gesetzlich vorgeschrieben sind (müssen mitgeteilt werden).

3. Zahlungsbemessungsfunktion.
Zweck: möglichst manipulationsfreie Ermittlung eines ausschüttungsfähigen und besteuerbaren Gewinns der Periode.
- Grundlage für Steuerbemessung
- Grundlage für Gewinnausschüttung,
- Grundlage für Gewinnentnahmen,
- Grundlage für Vergütungen der Arbeitnehmer und des Vorstandes.

Jetzt kommentieren

Downloads Lernen mit Hyperlernen Ebook
  • Kostenloses Ebook zum Thema: Lernen mit "Hyperlernen" Technik. Klick auf den Button um das Ebook (PDF) herunterzuladen.
  • Inhaltsverzeichnis für mehr Details zum Ebook.
  • Downloadbereich mit mehr Materialien.
  • Lernen

    • Lernen-Buch

    Über diese Seite

    Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Christopher vom 18.11.06 14:54.

    Zustandekommen eines Vertrages beim Internetkauf, Angebot und Annahme, Anfechtung § 119 I BGB ist der vorherige Eintrag in diesem Blog.

    § 264a HGB – Anwendungsbereich und Pflichten ist der nächste Eintrag in diesem Blog.

    Aktuelle Einträge finden Sie auf der Startseite, alle Einträge in den Archiven.