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Was ist der Unterschied zwischen Rechtsfolgeverweisung und Rechtsgrundverweisung?

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Manchmal bei der Auslegung von verschiedenen Normen wird man mit sog. Verweisenden Normen konfrontiert. Es gibt jedoch hunderte Verweisungen die auf verschiedene Rechtsfolgen abstellen und daraus haben sich zwei Arten von Verweisungsarten gebildet - nämlich Rechtsfolgeverweisung und Rechtsgrundverweisung. Nun war ist denn der Unterschied?

Fazit:Was ist der Unterschied zwischen Rechtsfolgeverweisung und Rechtsgrundverweisung?


Rechtsgrundverweisung - mit einer Rechtsgrundverweisung haben wir dann zu tun, wenn eine Norm auf die andere verweist sodass nicht nur die Rechtsfolge der Norm auf die verwiesen wird eintreten muss, sondern dass auch alle Voraussetzungen dieser Norm vorliegen müssen.
Ein Beispiel für Rechtsgrundverweisung ist im Sachenrecht verankert : § 951 BGB
- hier der Genauer Text : (1) Wer infolge der Vorschriften der §§ 946 bis 950 einen Rechtsverlust erleidet, kann von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt, Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Die Wiederherstellung des früheren Zustands kann nicht verlangt werden.


Das Gleiche gilt für § 27 HGB der auf § 25 HGB verweist und ist damit eine Rechtsgrundverweisung wenn es sind alle Tatbestandsmerkmale und alle Voraussetzungen des § 25 notwendig damit die Rechtsfolgen eintreten können.


Hier noch mal zur Veranschaulichung :
§ 27 HGB besagt, dass:
Wird ein zu einem Nachlass gehörendes Handelsgeschäft von dem Erben fortgeführt, so finden auf die Haftung des Erben für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten die Vorschriften des § 25 entsprechende Anwendung.


Somit verweist diese Vorschrift auf den § 25 HGB:


(1) Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. 2Die in dem Betrieb begründeten Forderungen gelten den Schuldnern gegenüber als auf den Erwerber übergegangen, falls der bisherige Inhaber oder seine Erben in die Fortführung der Firma gewilligt haben.


Bei Rechtsfolgeverweisung ist dagegen ein bisschen anders:
Nicht alle Voraussetzungen der Norm auf die Verwiesen wird sind notwendig. Lediglich tritt die Rechtsfolge dieser Norm ohne dass die Voraussetzungen erfüllt werden müssen.


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ISBN=3766312510
Titel=Handels- und Gesellschaftsrecht
Autor=Winfried Schwabe, Melanie Pelzer

2 Kommentare

Diese Erklärung ist etwas dürftig. Die Schwierigkeit bei Rechtsgrund- und
Rechtsfolgeverweisungen liegt nicht darin, dass nicht klar ist, was die
Begriffe bedeuten (das folgt doch schon aus dem Begriff selbst!), sondern
darin, wie man sie in dem entsprechenden Gesetz erkennt, weil dies manchmal
missverständlich ist. Beispiel: § 684 BGB. Der Artikel bietet für dieses
Problems leider überhaupt keine Lösungsansätze, die der Student
eigentlich braucht.

ziemlich schwach geschrieben! ob und fuer den fall, dass dies ein angehender jurist verfasst hat, sollte ein besuch der bibliothek ratsam sein.

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