Warum ist ein Auftrag gem. § 662 BGB ein unvollkommen zweiseitiger Vertrag?

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Auftrag - unvollkommen zweiseitiger Vertrag.

Warum sollte man beim Auftrag auf den § 670 BGB achten?

Der Clou in diesem Punkt liegt wiederum daran, dass Auftrag - ein unvollkommen zweiseitiger Vertrag ist. Warum ? – naja, dass das nur eine Seite verpflichtet wird – ist hier klar. Der F verpflichtet sich hier das Bild zu kaufen. Bis jetzt wird also nur eine Seite verpflichtet – also einseitiger Vertrag. Aber § 670 – liefert die Antwort darauf – warum zweiseitig – angenommen hätte der F Aufwendungen getätigt, dann wäre der K verpflichtet diese Aufwendungen zu ersetzen. Deshalb ist Auftrag ein unvollkommen zweiseitiger Vertrag. Unvollkommen .- weil nur in dem Falle das F die Aufwendungen getätigt haben müsste, ist das nicht der Fall – dann bleibt nur bei Einseitigkeit.