Was ist eine Verfügung im sinne des § 816 Abs.I BGB?

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Verfügung nach § 816 I BGB, unterschied zu Verpflichtungsgeschäft.

Was ist eine Verfügung im sinne des § 816 Abs.I BGB?


Verfugung
und Verpflichtung sollte man von einander immer trennen. Dieses Rechtsgeschäft bildet zusammen mit dem Verpflichtungsgeschäft die Basis für das Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip.

Eine Verfugung ist ein Rechtsgeschäft, das darauf gerichtet ist ein Recht (das schon besteht) zu übertragen , zu verändern, zu belasten oder aufzuheben.
Einfacher die Unterschiede zu merken geht mit dem Grundsatz: dass Verfügung ein Recht verändert und Verpflichtung ein Recht begründet.