Was ist Schenkung nach § 516 BGB ?

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Was ist Schenkung nach § 516 BGB ?

Bei Schenkung ist auch einiges zu merken.
Unter Schenkung definiert das Gesetz eine unentgeltliche Zuwendung. Dabei muss das Vermögen des Beschenkten um etwas vergrößern. Beide Parteien – der Schenker und der Beschenkte müssen sich einig über die Zuwendung sein und drüber, dass diese unentgeltlich erfolgt.

Solle in einem Schenkungsfall ein Minderjähriger vorkommen, dann pass immer auf die Vorteilhaftigkeit des Geschäfts! Eine Willenderklärung des Minderjährigen ist nur dann wirksam, wenn diese dem Minderjährigen einen lediglich rechtlichen Vorteil! Bei Schenkung eines Grundstücks an einen Minderjährigen ist seine Annahme nichtig weil der durch das Geschäft benachteiligt wird. Im Endeffekt muss er z.B. Grundsteuer zahlen, und das ist ein reiner rechtlicher Nachteil.