Was sind die Rahmengrundsätze des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, HJA?

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Was sind die Rahmengrundsätze des handelsrechtlichen Jahresabschlusses? Rahmengrundsätze stellen einen Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dar, sie gelten als normhafte, grundlegende Vorgaben und als Basis auf der spezielle oder abgeleitete Sätze gebildet werden. Die Rahmengrundsätze sind zeitlich konstant, weil sie...

Was sind die Rahmengrundsätze des handelsrechtlichen Jahresabschlusses?
Rahmengrundsätze stellen einen Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dar, sie gelten als normhafte, grundlegende Vorgaben und als Basis auf der spezielle oder abgeleitete Sätze gebildet werden. Die Rahmengrundsätze sind zeitlich konstant, weil sie im Laufe der Zeit prinzipiell angepasst werden können. Die konkreten Handlungsempfehlungen sind erst aus den Rahmengrundsätzen abzuleiten. Daher eine große Rolle spielt hier die Auslegung der Rahmengrundsätzen. Die wichtigsten Rahmengrundsätze sind: Richtigkeit und Willkürfreiheit, Vergleichbarkeit und Stetigkeit, Klarheit und Übersichtlichkeit, Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit und Relevanz.


Die Rahmengrundsätze des HJA.


Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit:

bei Bestimmung dieser Grundsätze ist wichtig die Definition der Wahrheit, die besagt, dass eine Aussage ist dann als wahre Aussage einzustufen, wenn sie dem Sachverhalt in allen Punkten entspricht, sie ist sozusagen ein vereinfachtes Abbild der Realität. Das problematischer dabei ist, dass bei der Ermittlung der Wahrheit Messprobleme auftreten können sowie auch Prognoseprobleme. Hinzukommt auch, dass es eine Vielzahl von Ermittlungsregeln gibt von denen die Ergebnisse abhängen.
Richtigkeit: richtig ist eine Aussage dann wenn unter der Berücksichtigung der geltenden Normen die Aussage und Realität sich decken.



Willkürfreiheit:
Willkürfreiheit bestimmt die Ausübung der Ermessensspielräume. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wenn Ermessensspielräume vorliegen, sollen diese so ausgeübt werden. dass das Ergebnis die bestmögliche Aussage über die Wirklichkeit ist.



Vergleichbarkeit und Stetigkeit:
Grundsatz der Stetigkeit besagt, dass einmal festgelegte Bewertungsmethoden oder Ermittlungsregeln beibehalten werden sollen. Dies ist in Paragraph 252 Abs. 1 Nummer 6 verankert. Diese Norm besagt, dass die Ermittlungsregeln dürfen nicht beliebig geändert werden und, dass die einmal gewählten Bewertungsmethoden im Laufe der Zeit beibehalten werden sollen. Grundsatz der Stetigkeit wird durch die Regel verstärkt: dass gleiche Tatbestände immer gleich
zu behandeln sind.


Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit: dieser Grundsatz bestimmt das Äußere und die Struktur des Jahresabschlusses. Dabei ist auf die Art und Weise der Wiedergabe zu achten dass Jahresabschluss so aufgestellt wird, dass erkennbar oder durchschaubar ist. Hinzu sollte eindeutige Bezeichnung gewählt werden, die Gliederung sollte hinreichend sein und übersichtlich. Dieser Grundsatz sollte dazu führen, dass materielle Inhalt des Jahresabschlusses sichtbar gemacht wird, und nicht durch unwesentliche Angaben verschleiert wird


Grundsatz der Vollständigkeit:
Grundsatz der Vollständigkeit ergänzt den Grundsatz der Richtigkeit denn richtig sind nur die Angaben wie auch vollständig sind. Es ist darauf zu achten, dass nicht nur Einzelangaben sichtbar gemacht werden, sondern auch das gesamte Bild des Unternehmens im Jahresabschluss erkennbar wird. Alle Vorgänge und Sachverhalte müssen wiedergegeben werden


Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Relevanz:
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Relevanz wird oft als Grundsatz der Wesentlichkeit bezeichnet. Er regelt, dass nicht alle Einzelheiten in aller Breite aufgelistet werden sollen. Die wesentliche Informationen sollen im Vordergrund stehen und bei Ausübung dieses Grundsatzes sollte der Hersteller des Jahresabschlusses im Auge behalten das Gesamtbild des Unternehmens durch detaillierte Angaben nicht zu verfälschen: Orientierung am Zweck der Rechnungslegung. Die wesentlichen Tatbestände dürfen also nicht vernachlässigt werden. Das Problem ist das wesentlich von unwesentlich manchmal schwer abgegrenzt werden kann.