Welche Pflichten werden durch Schuldverhältnisse begründet?

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

Oft werden in den Fällen verschiedene Tatbestände geschildert die auf Verletzung von Hauptleistungspflichten, Nebenleistungspflichten oder Schutzpflichten hindeuten. Da es bei Schuldverhältnissen mehr als nur die eine Leistungspflicht gibt, bietet die Vielfalt eine gute Möglichkeit zu Notendifferenzierung. Die Beherrschung dieser Pflichtarten gehört deshalb zum Standardprogramm beim Schuldrecht. Vor allem auch deswegen, weil es in allen Vertragsarten - Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag usw. die Pflichten verletzt werden können

Oft werden in den Fällen verschiedene Tatbestände geschildert die auf Verletzung von Hauptleistungspflichten, Nebenleistungspflichten oder Schutzpflichten hindeuten. Da es bei Schuldverhältnissen mehr als nur die eine Leistungspflicht gibt, bietet die Vielfalt eine gute Möglichkeit zu Notendifferenzierung. Die Beherrschung dieser Pflichtarten gehört deshalb zum Standardprogramm beim Schuldrecht. Vor allem auch deswegen, weil es in allen Vertragsarten - Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag usw. die Pflichten verletzt werden können.

Erstmal was ist überhaupt ein Schuldverhältnis? :
- Die Definition des Schuldverhältnisses ist im § 241 I 1 BGB geregelt. Ein Schuldverhältnis ist also ein RECHTSVerhältnis durch das der Gläubiger berechtigt ist von dem Schuldner eine Leistung zu fordern.
- Aus einem Schuldverhältnis können verschiedene Pflichten entstehen.
- Diese Pflichten werden in :
- Primäre Leistungspflichten,
- Sekundäre Leistungspflichten,
- Unselbständige Nebenpflichten
- und Selbständige Nebenpflichten geteilt.

Primäre Leistungspflichten
Ein Beispiel für primäre Leistungspflichten ist § 631 I BGB - der Werkvertrag.
Dabei wird der Unternehmer zur Herstellung der versprochenen Werkes verpflichtet und der Besteller zur Entrichtung des vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die primären Leistungspflichten sind selbständig einklagbar. Der Gläubiger hat also einen Anspruch auf deren Befolgung.


Sekundäre Leistungspflichten sind Pflichten die Entstehen wenn z.B. der Werkvertrag nicht ordnungsmäßig (also mangelhaft) erfüllt wird. Sekundäre Leistungspflichten sind unter anderem Pflichten die aus dem § 634 resultieren. Die sekundären Leistungspflichten können im Einzelfall an die Stelle der primären Leistungspflicht treten. Wenn z.B. der Schuldner sein Werk mangelhaft erstellt kann der Gläubiger gemäß Â§ 280 I, 281 I BGB Schadensersatz verlangen. Hierzu ist beim Werkvertrag die Fristsetzung gemäß Â§ 636 BGB entbehrlich.


Die Nebenpflichten
Die Nebenpflichten zeichnen sich dadurch, dass sie nicht selbständig einklagbar sind. Eigentlich sind diese explizit nicht im Gesetz geregelt. Sie ergeben sich aus dem § 242 BGB. Gemäß Â§ 242 BGB sollten die Leistungen zu bewirkt werden wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Da fällt ziemlich viel da runter. In der Lehre und Rechtssprechung haben sich folgende Pflichten herausgebildet:


Unselbständige Nebenpflichten
Unselbständige Nebenpflichten sind unter anderem: Schutzpflichten, Mitwirkungspflichten, Treupflichten.
Ein gutes Beispiel für Schutzpflichten ist der Fall des Malers, der beim Ausführen seiner Arbeit in der Wohnung des Gläubigers, eine wertvolle Vase zertrümmert. In dem Moment wo der Maler die Wohnung des Gläubigers betreten hat, ist er verpflichtet besonderen Acht auf alle Gegenstände in der Wohnung zu geben.


Selbständige Nebenpflichten
Zu selbständigen Nebenpflichten gehören Anzeigepflichten, Auskunftspflichten, Rechenschaftspflichten.
Beim Kauf eines gebrauchten PKW's ist der Schuldner verpflichtet dem Käufer ausreichend Auskunft über den Zustand des Wagens zu geben. Dabei sind solche Informationen relevant die die Laufleistung betreffen oder die Unfallfreiheit. Verschweigt der Verkäufer, dass der Wagen einen schweren Unfall hatte, bei dem der Rahmen des Wagens verstellt wurde, hat er in erheblichen Maßen seine Auskunftspflicht verletzt. Ein solcher Unfallschaden wirkt sich erheblich auf den Wert des Wagens und damit auf seine Beschaffenheit was wiederum ein wertbildender Faktor ist.


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# Verlag: Beck Juristischer Verlag; Auflage: 17., neu bearb. Aufl. (Oktober 2006)
# Sprache: Deutsch
# ISBN-10: 3406542360
# ISBN-13: 978-3406542367
# Produktmaße: 23,8 x 16 x 2 cm


ISBN=3406542360
Autor=Dieter Medicus
Titel=Schuldrecht 1. Allgemeiner Teil. Ein Studienbuch