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Jura-Fälle - BGB Archive

20.07.07

Wann handelt es sich um ein unternehmensbezogenes Geschäft?


Jura - erfolgreich studierenChristof Gramm , Heinrich A. Wolff

Das unternehmensbezogene Geschäft kommt immer in denn Fällen die auch die Stellvertretung behandelt. Meistens sind dann 3 Personen im Sipel – Die Geschäftsbeteiligten und der Inhaber für den das eine Teil (z.B. der Verkäufer) handelt. Der Sinn und Zweck des Unternehmens bezogenen Geschäfts liegt darin, dass nicht der Verkäufer in einem Laden der Vertragspartner werden soll sondern der Ladeninhaber für den der Verkäufer tätig ist.

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19.07.07

Welche sind die wichtigsten Vertragsarten für Wirtschaftsjuristen?

In der Klausur können Fälle vorkommen, die keinen, leichtbestimmbaren Vertragsart beinhalten. Fälle in den der Vertragsart direkt bestimmbar ist haben meistens Schwerpunkt im Leistungsstörungsrecht. Nicht desto trotz sollte man gut mit allen Vertragsarten umgehen können auch wenn es sich nicht direkt um einen einfachen Kauf-, Miet-, Werk-, oder Dienstvertrag handelt.
Natürlich sind Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag die Standard-Vertragsarten die jeder Wirtschaftsjurist beherrschen muss aber es existieren Vertragsarten die nicht so leicht, zu mindest auf den ersten Blick, bestimmbar sind.

Hierzu gehören wie folgt:
-Werklieferungsvertrag,
-Rechtskauf,
- typen gemischter Vertrag - Kaufvertarg mit Montagepflichten.

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04.05.07

Unterschied zwischen Unmöglichkeit nach § 275 I BGB und 275 II und III BGB.


Schuldrecht 1 - Lernen mit FällenWinfried Schwabe, Holger M. Kleinhenz

§ 275 BGB regelt die sog. Unmöglichkeit.
Absatz 1 besagt, dass Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
Hierbei handelt es sich um die objektive Unmöglichkeit im Rahmen des § 275 BGB.
Die Leistung die aus einem Schuldverhältnis resultiert ist für jedermann unmöglich – kann also von niemandem erbracht werden.

Bei Stückschulden tritt die Unmöglichkeit nach § 275 I BGB wenn der geschuldete Gegenstand untergeht.

Bei Gattungsschulden tritt die Unmöglichkeit nach § 275 I BGB erst dann, wenn die gesamte Gattung untergeht.

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19.01.07

Rechtsfolgen beim Rücktritt nach § 323 und 346 BGB

Welche Rechtsfolgen sind beim Rücktritt nach § 323 und 346 BGB zu berücksichtigen?

Wenn der Schuldner wegen mangelhaften Kaufsache das Geld zurück verlangt dann ergeben sich eigentlich zwei verschiedene Möglichkeiten das Ziel (Kaufpreisrückzahlung) zu erreichen. Der Käufer kann entweder zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung (also den großen Schadenersatz) verlangen.

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29.11.06

Zivilrechtsfall - Willenserklärungen und Stellvertretung gem. § 164 I BGB.

Zivilrecht – Übung – Fall 4.


Schwerpunkte:
- Willenserklärungen
- Stellvertretung
- Innenvollmacht



Sachverhalt.
Die Geschichte dreht sich diesmal um einen Kunstsammler der anstatt seine Bilder selbst zu kaufen, einen Bekannten schickt, damit dieser ein Bild (Stillleben) für ihn erwirbt.
Der Kunstsammler K sagt also seinem Freund F; kauf mir im Antiquariat des A ein Stillleben aus dem 18. Jahrhundert.
Der F kommt zu A und sagt, dass der K ihn geschickt habe. F sucht sich ein Bild aus und bietet A dieses für einige Tage für ihn zurückzulegen, da er kein Geld dabei hat.
Einige Tage später kommt F beim A vorbei und will das Bild abholen, dieser jedoch will es nicht herausgeben da er einen Käufer der mehr zahlt gefunden hat.

Die Frage: Hat K einen Anspruch auf Herausgabe des Bildes gegen A?

1. Abwandlung 1. – A überreicht dem F das Bild. Später jedoch will F das Bild nicht an K herausgeben. Kann der K das Bild herausverlangen?

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21.11.06

Fernabsatzvertrag gem. § 312 b BGB, Falllösung - Gutachten

Lösung des Falles mit Schwerpunkten : Zustandekommen eines Vertrages beim Internetkauf, Angebot und Annahme, Anfechtung & 119 I BGB, Erklärungsirrtum, Fernabsatzvertrag gem. § 312 b BGB
Den Sachverhalt findet Ihr hier im Blog unter : Internetkauf.

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02.11.06

Ein gemischter Vertrag mit kauf-, dienst- und werkvertragsähnlichen Handlungen

Fall 1
Der Student S bestellte in einem feinen Restaurant einen „Cogniac“ , nicht wissend was das eigentlich ist. Er dachte dass „Cogniac“ ein deutscher Weinbrand wäre. Als er die Rechnung erhält, ist er überrascht und will nicht zahlen. Der Kellner K erklärt ihn auf, trotzdem will der Student S nicht zahlen. Zu Recht ?


In diesem Einsteigerfall spielt die Hauptrolle der Primäranspruch – der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Zu beachten ist folgendes: Da auf den ersten Blick in diesem Fall nur 2 Personen, nämlich der S und der K, vorkommen, könnte sich um ein Rechtsgeschäft zwischen S und K handeln. Man muss jedoch beachten, dass der K lediglich nur der Eingestellte im Restaurant ist (Stellvertretung nach § 164 BGB) und er alle Geschäfte im Namen des Restaurantinhabers tätigt – nennen wir den I.

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