
Handels- und GesellschaftsrechtWinfried Schwabe, Melanie Pelzer
Manchmal bei der Auslegung von verschiedenen Normen wird man mit sog. Verweisenden Normen konfrontiert. Es gibt jedoch hunderte Verweisungen die auf verschiedene Rechtsfolgen abstellen und daraus haben sich zwei Arten von Verweisungsarten gebildet – nämlich Rechtsfolgeverweisung und Rechtsgrundverweisung. Nun war ist denn der Unterschied?
Weiter lesen "Was ist der Unterschied zwischen Rechtsfolgeverweisung und Rechtsgrundverweisung?" »

BGB leicht gemachtHeinz Nawratil
Einige Ausnahmen von der Unmöglichkeit der Leistung nach § 275 I BGB :
Wichtig zu merken ist, dass -Beim Kauf eines gebrauchten Pkws der später z.B, beschädigt wird, oder geminderten Wert als beschrieben aufweist die Nacherfüllung gem. 437 Nr. 1 nicht zugreifen kann. Der Grund ist: Unmöglichkeit der Nachlieferung oder Nachbesserung. Die Nachlieferung eines anderen VW Golf ist deshalb unmöglich, weil jeder anderer Golf als der vom Käufer ausgewählte völlig anders ist, Diese Golf ist in solchen fällen als eine nicht vertretbare Sache zu bezeichnen. Und an nicht vertretbaren Sachen scheitert die Nachlieferung. und Tritt die Unmöglichkeit ein.
Weiter lesen "Unmöglichkeit nach § 275 I BGB – Ausnahmen." »

40 Probleme aus dem BGB - Kaufrecht (Examenswichtige Klausurprobleme)Klaus Tiedtke, Marco Schmitt
Von einer vertraglichen Vereinbarung kann man sprechen
wenn der Inhalt des Vertrages dem Verkäufer eine Pflicht bestimmt die Kaufsache in einem Zustand zu veräußern den er vorher festgelegt hat...
Weiter lesen "Was ist eine vertragliche Vereinbarung im sinne des § 434 I BGB?" »
Bei der Abgrenzung zwischen dem Verrichtungsgehilfen gem. § 831 BGB und Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB muss man etwas vorsichtiger lernen den es kann vorkommen, dass die gleiche Person ein man Erfüllungsgehilfe ist und später bei der Prüfung der deliktischen Ansprüche als Verrichtungsgehilfe auftritt.
Erstmal die Definitionen :
Weiter lesen "Verrichtungsgehilfe nach § 831 und Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB–Unterschiede und Abgrenzung." »
Der Erklärungsirrtum ist im § 119 I, 2 Alternative BGB aufgelistet. Beim Erklärungsirrtum handelt es sich um reines Verschreiben, und Versprechen. Jemand will 200 Bildschirme bestellen schreibt aber auf dem Bestellschein aus versehen 2000 und selbst bemerkt es gar nicht. Der Geschäftsführer teilt seiner Sekretärin mit dass er den Bestellschein schicken möchte meint aber er will es unbedingt vernichten.
Kurz gesagt beim Erklärungsirrtum stimmt das gewollte und das wie es erklärt wird nicht überein.
Der Inhaltsirrtum …
Weiter lesen "Was ist Erklärungsirrtum und Inhaltsirrtum ? ( § 119 BGB)" »
Die Definition der AGB’s – allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in dem § 305 I 1. BGB enthalten. Laut dieser Vorschrift sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.
Dabei wichtig ist die Definition der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterteilen damit diese etwas besser im Kopf sitzt.
Was ist also notwendig damit man eine Regelung überhaupt AGB nennen kann? :
Weiter lesen "Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?" »
Was bedeutet „falsa demonstratio non nocet“?
Falsa demonstratio non nocet – bedeutet auf Deutsch „ eine falsche Bezeichnung schadet nichts“.
Dieser Rechtsgedanke hilft bei der Auslegung von Willenserklärungen wenn sie irgendwie fehlerhaft sind.
Der Beispielfall unter Juristen ist hier der „Haakjöringsköd Fall“ der das Reichsgericht am 8. Juni 1920 zu entscheiden hatte.
Die Fundstelle ist: Aktenzeichen II 549/19. Fundstelle: RGZ 99, 147.
Diese Entscheidung hat das Prinzip „Falsa demonstratio non nocet“ herausgebildet.
Weiter lesen "Was bedeutet „falsa demonstratio non nocet“?( RGZ 99, 147)" »
Die auflösende und aufschiebende Bedingung werden oft verwechselt. Hier eine einfache Übersicht um sich die unterschiede besser merken zu können.
Weiter lesen "Worin besteht der Unterschied zwischen einer aufschiebenden und einer auflösenden Bedingung?" »
Die Begriffe Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit.
Rechtsfähigkeit: bedeutet- die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Gemäß § 1 GBG beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt. Jeder lebend geborener Mensch also ist von Anfang an Rechtsfähig.
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Was versteht man unter Leistungsstörungen im Schuldrecht?
Das Schuldrecht regelt das richtige und ordnungsgemäße Verhalten der Parteien beim Vertrag. Kommt eine von beiden Seiten ihren Pflichten aus dem Vertrag nicht nach, so hat man mit Leistungsstörung zu tun. Maßgeblich ist hier also die Pflichtverletzung aus dem Vertrag.
Leistungsstörung kann man in folgende Abschnitte unterteilen:
- Unmöglichkeit
- Nichtleistung
- Nebenpflichtverletzung
- Schlechtleistung.
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Bedingung und Befristung – Unterschiede.
Es hat sich herausgestellt, dass es in der Übung Probleme mit der Bedingung und der Befristung aufgetreten sind. Erstmal ist es sinnvoll zu wissen das eigentlich die beiden Begriffe bedeuten.
Die Definitionen:
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In die Sammlung der Jura Begriffe gehört mit Sicherheit der synallagmatischer Vertrag. Das Wort ist schwer zu merken, falls man Latein nicht gelernt hat. Es leitet sich von Synnalagma ab - Zweiseitigkeit
Noch ein lateinischer Begriff:
"Synallagmatischer Vertrag"
Beispiele und Anwendung.
Weiter lesen "Was ist ein synallagmatischer Vertrag?" »