Abwehrrechte, Institutionsgarantien und Teilhaberechte im Grundgesetz
Abwehrrechte, Institutionsgarantien und Teilhaberechte im Grundgesetz
Institutionsgarantie der Grundrechte,
Die Grundrechte werden auch „Abwehrrechte“ genannt, weil sie jedem Bürger als Abwehrmittel dienen können. Dabei kommt es nicht nur auf die Rechte eines einzelnen Bürger an, sondern handelt es sich hier auch um die Rechte einer Gruppe, Institution, oder Einrichtungen.
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