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Zivilrecht Archive

01.12.06

Warum ist ein Auftrag gem. § 662 BGB ein unvollkommen zweiseitiger Vertrag?

Warum sollte man beim Auftrag auf den § 670 BGB achten?

Der Clou in diesem Punkt liegt wiederum daran, dass Auftrag - ein unvollkommen zweiseitiger Vertrag ist. Warum ? – naja, dass das nur eine Seite verpflichtet wird – ist hier klar. Der F verpflichtet sich hier das Bild zu kaufen. Bis jetzt wird also nur eine Seite verpflichtet – also einseitiger Vertrag. Aber § 670 – liefert die Antwort darauf – warum zweiseitig – angenommen hätte der F Aufwendungen getätigt, dann wäre der K verpflichtet diese Aufwendungen zu ersetzen. Deshalb ist Auftrag ein unvollkommen zweiseitiger Vertrag. Unvollkommen .- weil nur in dem Falle das F die Aufwendungen getätigt haben müsste, ist das nicht der Fall – dann bleibt nur bei Einseitigkeit.

18.11.06

Zustandekommen eines Vertrages beim Internetkauf, Angebot und Annahme, Anfechtung § 119 I BGB

Übungen im Zivilrecht :

Fall nach (BGH NJW 2005, 976)
BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 79/04 - LG Bielefeld

Schwerpunkte :
Zustandekommen eines Vertrages beim Internetkauf, Angebot und Annahme, Anfechtung & 119 I BGB, Erklärungsirrtum,

Der Fall hat sich während der Übung als äußerst problematisch erwiesen. Das Hauptproblem war : Was stellt in diesem Fall die Annahme dar: die erste E-Mail, die zweite E-Mail oder das Versenden des Notebooks?

Sachverhalt:
Unternehmer V Betreibt einen Onlineshop. V hat die Produktdatenbank aktualisiert, und unter anderen den Preis für ein Notebook auf 2.650 € festgelegt.
Beim Uploaden der Datenbank mittels einer speziellen Software ist ein Fehler unterlaufen mit dem Ergebnis, dass der Rechner mit dem Verkaufspreis von 245€ anstatt 2.650 € aufgelistet war.
Der Käufer K bestellt das oben genannte Gerät zum Preis von 245€ im Onlineshop des V. V bestätigte mittels einer automatisch erstellten E-Mail noch am gleichen Tag den Eingang der Bestellung zu diesem Preis (245€).
Des weiterem erhielt K noch eine E-Mail (am gleichen Tag) mit dem Inhalt: "Sehr geehrter Kunde,
Ihr Auftrag wird jetzt unter der Kundennummer ... von unserer Versandabteilung bearbeitet... Wir bedanken uns für den Auftrag ...“.

Dieses Notebook wurde auch mit Rechnung und Lieferschein des V nach 3 Tagen zum Preis von 245€ an K ausgeliefert. K hat umgehend bezahlt.

Während einer Kontrolle, entdeckte der V den Fehler und erklärte in einem Brief an K den Kaufvertrag für ungültig. V begehrt Herausgabe und Rückübereignung des Notebooks. K lehnt dies ab.

Macht V den Anspruch zu Recht geltend?

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10.11.06

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Schweigen als Annahme des Angebots

Schweigen hat im BGB keine Bedeutung (rechtliches Nullum) bis auf wenige Ausnahmen. Eine davon ist das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Dies dient der Beschleunigung des Wirtschaftslebens von Kaufleuten und sollte eigentlich das Zustandekommen von Verträgen. Über die man schon verhandelt hat, erleichtern.

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06.11.06

§ 167 BGB - Vollmacht: Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht , Unterschiede.

Duldungsvollmacht – Voraussetzungen :


I. Keine Vollmacht - Es liegt keine ausdrücklich erteilte Vollmacht vor.
II. Das Verhalten des Handelnden – der Handelnde verhält sich so, dass der Dritte nach Treu und Glaube berechtigterweise annehmen darf, dass dem Handelnden Vollmacht erteilt wurde.
III. Kenntnis des Vertretenen – der Vertretene kennt das Verhalten des Handelnden aber unternimmt gar nichts dagegen – also duldet es.

Was ist die Rechtsfolge der Duldungsvollmacht?
Die Rechtsfolge besteht darin, dass der Vertretene die Rechtsfolgen des von dem Handelnden getätigten Rechtsgeschäfts treffen.

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