Fall: Schwerpunkt : Nach außen mitgeteilte Innenvollmacht nach § 171 I BGB.
Sie sind e.K. und haben einen Angestellten zu Einkäufen bis zu 20.000,- € bei einem Geschäftspartner bevollmächtigt und teilen dies dem GP mit. Da der Angestellte sich als unzuverlässig erweist, kündigen Sie ihm. Trotzdem bestellt er bei dem GP eine Maschine zum Preis von 8000,- €. Müssen Sie den Kaufpreis zahlen? Begründen Sie Ihre Antwort.
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Folgende Fälle zu den Themen: Gattungsschuld, Unmöglichkeit und Annahmeverzug durchgearbeitet. Diese Themen sind im Zivilrecht eng miteinander verknüpft. Bei der Falllösung muss man nämlich einige Ausnahmen im Hinterkopf behalten. Es waren folgende Fragen zu beantworten:
Was sind Gattungsschulden und wann tritt bei Gattungsschulden Unmöglichkeit im Sinne des § 275 Abs. 1 BGB ein? Wie kann ein Schuldner eine Gattungsschuld auf konkrete Stücke beschränken, wenn eine Bringschuld vereinbart ist und wofür ist das gut?
K ist Kaufmann, hat an Händler H ein Motorboot verkauft und sich zur Lieferung verpflichtet. Nachdem er H zum vereinbarten Termin nicht angetroffen hat (Annahmeverzug), verursacht er auf dem Rückweg leicht fahrlässig einen Verkehrsunfall. Kann er trotzdem den Kaufpreis verlangen?
Sie haben eine Abfüllanlage bestellt. Weil Sie zu wenig Geld hatten, konnten Sie die Anlage bei der Lieferung aber nicht bezahlen und gerieten in Annahmeverzug. Auf dem Rückweg fährt der Fahrer über eine rote Ampel, verursacht einen Unfall und die Maschine wird zerstört. Müssen Sie den Kaufpreis zahlen?
Hat jemand von Euch die Klausur Unternehmenspolitik an der Uni-Siegen geschrieben?Muss man da viel lernen? Ich stecke gerade in der Vorbereitungsphase sozusagen: bin schwer am lernen. Die Klausur in in einer Woche. Kann mir vielleicht jemand einige Tipps diesbezüglich geben? Vielleicht hat schon jemand von Euch die Klausur Unternehmenspolitik schon geschrieben? Soweit ich weiß gibt es zwei Prüfen für die Klausur: Prof. Eigler und Prof. Stein.
Bei wem ist denn vorteilhafter zu schreiben?
Kann man eine Willenserklärung wegen Irrtum über den Preis nach §119 II BGB anfechten? Ungefähr so lautete die 3 Frage aus dem 2 Übungszettel. Es wird gefragt, ob wenn man sich über den Preis einer Sache geirrt hat, der Vertrag bzw. die Willenserklärung angefochten werden kann.
Fundstelle im Skript: Seite 109, Randnummer 336.
Abgrenzung von Angebot und Annahme beim Kauf in einem Onlineshop. Bestellung über das Internet.
Frage 2 behandelt die Problematik: was ist überhaupt das Angebot und was die Annahme wenn man im Internet in einem Onlineshop einkauft.
Der Student kauft sich hier ein Messerset zum Preis von 120 Euro. Der Shopbetreiber hat sich allerdings vertan, denn er wollte 210 eingeben. Er bemerkt den Fehler nicht. Die Bestellung des Studenten wird bearbeitet, eingepackt und versendet.
Worin liegt hier das Angebot?
Bügeleisenkauf. In diesem Fall sollte man das Trennungsprinzip und das Abstraktionsprinzip erläutern und dabei die wichtigen Vorschriften benennen.
Der Fall ist recht simpel: K kauft vom V ein Bügeleisen.
Die Fundstelle im Skript: seite 37 bis 39. Randnummer 134 bis 140.
Unterscheidung zwischen Abstraktionsprinzip, Trennungsprinzip, Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft.
In der dritten Frage wird explizit nach Verpflichtungsgeschäften und Verfügungsgeschäften gefragt. Man soll hier zeigen, dass man Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip verstanden hat.
Der hungrige Student S will sich im Supermarkt 20 Joghurts kaufen. Er legt die Becher in den Warenkorb und später packt diese auf das Band an der Kasse aus.
Ist Ausgestellte Ware im Schaufenster ein Angebot oder Invitatio ad offerendum?
Bei der zweiten Frage geht es um einen im Schaufenster ausgestellten Webstuhl mit dem Preisaushang: 399 Euro. Gefragt wird, ob der Student S den Webstuhl von dem Verkäufer für 399 Euro verlangen kann.
Er will von dem Verkäufer das Ding verlangen verkauft zu bekommen und zwar zu diesem Preis.
Die erste Frage lautete: GmbH oder GbR, was ist besser für ein riskantes Geschäftsfeld?
Im Skript wurde diese Frage auf der Seite 23, 24 und Seite 29.
In den Fragen (sowohl in der Übung, als auch in der Klausur) befinden sich häufig wertvolle Hinweise, die einen auf den richtigen Lösungsweg bringen können.
Das ist direkt in der ersten Frage auch so: da geht es darum welche Rechtsform für ein RISKANNTES unternehmen besser wäre. Bei dem Hinweis „in einem riskanten Geschäftsfeld" sollte man kurz anhalten.
Bei der Vorbereitung für die Klausur im Privatrecht habe ich die Übungsaufgaben noch mal durchgearbeitet und die daraus entstandenen Notizen hier online gestellt. Ich schreibe die Klausur im ersten Termin, genauer gesagt am 10 August um 8 Uhr.
Bei jeder Frage habe ich die Fundstelle im Skript angegeben. Das hilft beim Auffinden der Antworten.
Die hier beschriebenen Antworten stammen von mir. Da jeder anders lernt, wird es sicherlich sinnvoll für Euch sein, sich die angegebenen Passagen im Skript anzuschauen und diese vertiefen. :)
Ich wünsche Euch viel Spaß und vor allem viel Erfolg beim Lernen. Bitte drückt mir auch die Daumen für die Klausur.
Ikujiro Nonaka und Hirotaka Takeuchi haben ein Wissensmodell entwickelt, in dem verschiedene Wissensarbeiter charakterisiert werden können.
In dem Buch „Die Organisation des Wissens" haben die beiden japanischen Autoren dargestellt, wie komplexe Wissenszusammenhänge in großen Unternehmen verwaltet werden können. Sie unterscheiden dabei zwischen dem expliziten Wissen und impliziten Wissen.
Projektion ist eine weitere Operation auf Datenbanktabellen. Bei der Projektion handelt es sich aber nicht um einzelne Werte einer Tabelle sondern um ganze Spalten der Tabelle. Wenn in einer Datenbank Tabellen mit Spalten wie:
Student, Prüfungen, Studienfach, Adresse, Immatrikulationsdatum, usw, vorhanden sind kann man mit der Projektion beispielsweise Spalten "Student","Adresse" anzeigen lassen.
Selektion in einer der wichtigsten Basisoperationen in relationalen Datenbanken. Unter Selektion versteht man eine ausgewählte Teilmenge aus einer größeren Menge von Daten oder von Objekten.
Bei der Selektion kann man genau bestimmen nach welchen Kriterien und Regelnd die Teilmenge gewählt werden soll.
Relationale Basisoperationen sind Operationen, die ermöglichen die Daten in einer Datenbank zu verändern, ergänzen, löschen, zusammenfügen oder einfach nur anzeigen zu lassen.
Die Definition von Normalisierung von Datenbanken in der Wirtschaftsinformatik:
Normalisierung bezeichnet man als ein Korrekturverfahren nach bestimmten Regeln. Das Ziel der Normalisierung ist, dass die Daten in der Datenbank keine Redundanz, Inkonsistenz, Daten-Programm Abhängigkeit und Inflexibilität aufweisen.
Bei der Neuen Institutionenökonomik sind drei Definitionen wichtig.
Das sind Definitonen der:
- Institution
- Organisation
- Transaktionskosten
Was ist eine Nachfragekurve, Definition