Lernmaterialien und Notizen aus meinem Wirtschaftsrecht und BWL Studium.

Ausgestellte Ware im Schaufenster, Angebot oder Invitatio ad offerendum?

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Ist Ausgestellte Ware im Schaufenster ein Angebot oder Invitatio ad offerendum?
Bei der zweiten Frage geht es um einen im Schaufenster ausgestellten Webstuhl mit dem Preisaushang: 399 Euro. Gefragt wird, ob der Student S den Webstuhl von dem Verkäufer für 399 Euro verlangen kann.
Er will von dem Verkäufer das Ding verlangen verkauft zu bekommen und zwar zu diesem Preis.

Fazit:Antwort auf die 2 Frage aus dem ersten Übungsblatt im Privatrecht.

Lösung zu dieser Frage findet Ihr im Skript: Seite 54 und 55, Randnummer 188 bis 191.


Auch hier ist wiederum ein Hinweis versteckt: Nämlich das Schaufenster.
Da jegliche im Schaufenster ausgestellte sagen kein Angebot des Verkäufers darstellen, bedeutet das in diesem Fall, dass der Student kann erst ein eigenes Angebot zum Kauf des Webstuhls zum Preis von 399 abgeben. Dieses Angebot kann dann von dem Verkäufer akzeptiert werden. Die ganze Geschichte läuft hier auf den Begriff Aufforderung zur Abgabe eines Angebots also Invotatio ad offerendum.

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