Lernmaterialien und Notizen aus meinem Wirtschaftsrecht und BWL Studium.

Erläuterung und Erklärung von Trennungsprinzip und das Abstraktionsprinzip

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Bügeleisenkauf. In diesem Fall sollte man das Trennungsprinzip und das Abstraktionsprinzip erläutern und dabei die wichtigen Vorschriften benennen.
Der Fall ist recht simpel: K kauft vom V ein Bügeleisen.

Die Fundstelle im Skript: seite 37 bis 39. Randnummer 134 bis 140.

Fazit:Antwort auf die 1 Frage aus dem 2 Übungsblatt für Privatrecht.

Trennungsprinzip betrifft das Verfügungsgeschäft und das Verpflichtungsgeschäft. Es wird zwischen den beiden Rechts-Geschäften streng unterschieden.


Verpflichtungsgeschäft: in dem K von V ein Bügeleisen kauft, verpflichtet er sich nach § 433 II BGB dem V den Kaufpreis zu zahlen. Nach § 433 I BGB verpflichtet sich der V dem K das Bügeleisen zu übergeben und Eigentum an dem Ding zu verschaffen.


Verfügungsgeschäft: Nach § 929 S.1 geht das Eigentum an dem Bügeleisen auf den K erst dann über, wenn V dem K das Gerät aushändigt und die beiden immer noch einverstanden sind, dass das Eigentum verlagert wird. Das gleiche betrifft das Geld, nur in umgekehrte Richtung. Es kommen 2 Verfügungsgeschäfte zustande. Voraussetzungen hierfür sind: Einigung, Übergabe und Einigsein in Zeitpunkt der Übergabe. Der dritte Punkt ist nur für penible Menschen glaube ich. In der Veranstaltung wurde das nur kurz erwähnt.

Abstraktionsprinzip: hängt unmittelbar mit dem Trennungsprinzip zusammen. Es besagt, dass die beiden Rechtsgeschäfte (Verpfl. Und Verfüg.) unabhängig von einander wirksam und unwirksam sein können.

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    Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Christopher vom 26.07.09 1:30.

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