Erläuterung und Erklärung von Trennungsprinzip und das Abstraktionsprinzip

Bügeleisenkauf. In diesem Fall sollte man das Trennungsprinzip und das Abstraktionsprinzip erläutern und dabei die wichtigen Vorschriften benennen.
Der Fall ist recht simpel: K kauft vom V ein Bügeleisen.

Die Fundstelle im Skript: seite 37 bis 39. Randnummer 134 bis 140.

Fazit: Antwort auf die 1 Frage aus dem 2 Übungsblatt für Privatrecht.

Trennungsprinzip betrifft das Verfügungsgeschäft und das Verpflichtungsgeschäft. Es wird zwischen den beiden Rechts-Geschäften streng unterschieden.


Verpflichtungsgeschäft: in dem K von V ein Bügeleisen kauft, verpflichtet er sich nach § 433 II BGB dem V den Kaufpreis zu zahlen. Nach § 433 I BGB verpflichtet sich der V dem K das Bügeleisen zu übergeben und Eigentum an dem Ding zu verschaffen.


Verfügungsgeschäft: Nach § 929 S.1 geht das Eigentum an dem Bügeleisen auf den K erst dann über, wenn V dem K das Gerät aushändigt und die beiden immer noch einverstanden sind, dass das Eigentum verlagert wird. Das gleiche betrifft das Geld, nur in umgekehrte Richtung. Es kommen 2 Verfügungsgeschäfte zustande. Voraussetzungen hierfür sind: Einigung, Übergabe und Einigsein in Zeitpunkt der Übergabe. Der dritte Punkt ist nur für penible Menschen glaube ich. In der Veranstaltung wurde das nur kurz erwähnt.

Abstraktionsprinzip: hängt unmittelbar mit dem Trennungsprinzip zusammen. Es besagt, dass die beiden Rechtsgeschäfte (Verpfl. Und Verfüg.) unabhängig von einander wirksam und unwirksam sein können.

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