„Kaufvertrag” - Hilfe und Informationen

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Abgrenzung von Angebot und Annahme beim Kauf in einem Onlineshop. Bestellung über das Internet.
Frage 2 behandelt die Problematik: was ist überhaupt das Angebot und was die Annahme wenn man im Internet in einem Onlineshop einkauft.
Der Student kauft sich hier ein Messerset zum Preis von 120 Euro. Der Shopbetreiber hat sich allerdings vertan, denn er wollte 210 eingeben. Er bemerkt den Fehler nicht. Die Bestellung des Studenten wird bearbeitet, eingepackt und versendet.
Worin liegt hier das Angebot?

Ein normaler Kauf (Kaufvertrag) nach § 433 BGB liegt vor, wenn zwei Personen - Käufer und Verkäufer, sich über den Eigentumsübergang zu einem bestimmten Preis einig sind.
Als Gegenstand eines Kaufvertrages können nicht nur Sachen sein, sondern auch Rechte und sogar sonstige Gegenstände.

Ein Verbrauchsgüterkauf wird in der Vorschrift § 474 I BGB genau definiert. Laut dem Absatz 1 Satz 1 liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor wenn drei folgende Kriterien erfüllt sind:
- Es handelt sich um eine Bewegliche, ungebrauchte Sache.
- Der Verkäufer ist Unternehmer
- Der Käufer handelt als Privatperson

Im Prinzip ist der Verbrauchsgüterkauf der häufigste Art Sachen zu erwerben. Etwas seltener kommt der normale Kaufvertrag vor, der zwischen zwei Verbrauchern (Privatpersonen geschlossen wird).

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