Kann man eine Willenserklärung wegen Irrtum über den Preis nach §119 II BGB anfechten? Ungefähr so lautete die 3 Frage aus dem 2 Übungszettel. Es wird gefragt, ob wenn man sich über den Preis einer Sache geirrt hat, der Vertrag bzw. die Willenserklärung angefochten werden kann.
Fundstelle im Skript: Seite 109, Randnummer 336.