Beurlaubung: Urlaubssemester

Beurlaubung wird an einer Universität auch als Urlaubssemester bezeichnet. Eine Beurlaubung kann man auch wichtigem Grund beantragen. Das Recht auf eine Beurlaubung bzw. Urlaubssemester hat jeder immatrikulierter Student. 
Fazit: Was ist Beurlaubung oder Urlaubssemester an einer Universität?
In der Regel kann man während des gesamten Studiums 2 Semester beurlaubt werden. Die Begründung für eine Beurlaubung muss im Studentensekretariat für deutsche Studierende oder im akademischen Auslandsamt für ausländische Studierende, schriftlich verfasst werden. 
Es können folgende Gründe genannt werden: Auslandsstudium, Krankheit, Pflege eines pflegebedürftigen Familienmitgliedes oder einfach persönliche Gründe. 

Die auf dieser Weise absolvierten Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester des Studiums. Sie werden allerdings sehr wohl zu den Hochschulsemestern addiert.  

Während eines Urlaubssemesters oder Beurlaubung ist der Student nicht berechtigt Prüfungen abzulegen und Klausuren zu schreiben. 

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