Haupttäter verwirklicht mehrere Taten, muss ich jeden Tat einzeln Prüfen?

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Kleine frage: wenn der haupttäter mehrere taten verwirklicht hat, muss ich dann anstiftung zu jeder tat einzeln prüfen, wenn die für jede tat gegeben wäre?...

Kleine frage: wenn der haupttäter mehrere taten verwirklicht hat, muss ich dann anstiftung zu jeder tat einzeln prüfen, wenn die für jede tat gegeben wäre?

Es kommt darauf an, ob durch "eine bloße" anstiftung MEHRERE Straftaten erfüllt werden ?! Wenn ja, dann würde ich NUR eine Anstiftung prüfen.
Ansonsten kannst du doch bei der Haupttat die anstiftung ausführlich prüfen und bei den restlichen, die im ZH mit ihr stehen, kurz erwähnen und nach oben verweisen?
Denn die anstiftung ist doch akzessorisch zur haupttat, sodass erst bei bejahung dieser auf die anstiftung eingegangen werden darf.

Also i.d.R. ist es ja so, dass du sowieso den Haupttäter als Tatnächsten zuerst prüft (jeden TB den er verwirklicht hat) und genauso machst Du es beim anstifter wegen der Klarstellungsfunktion und der Konkurrenzen. wenn du ne anstiftung zum todschlag hast, kannste allerdings eine zur KPV mit einem Satz abhacken...ned so dramatisc