Leistungstreupflichten, Definition

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Die Leistungstreupflichten werden im Gesellschaftsrecht auch gesellschaftsrechtliche Treupflichten genannt. Bei gewöhnlichen Schuldverhältnissen haben sie zum Zweck, dass die Vertragsparteien sich nicht gegenseitig im Schuldverhältnis stören....

Die Leistungstreupflichten werden im Gesellschaftsrecht auch gesellschaftsrechtliche Treupflichten genannt. Bei gewöhnlichen Schuldverhältnissen haben sie zum Zweck, dass die Vertragsparteien sich nicht gegenseitig im Schuldverhältnis stören.

Im Kommentar kann man folgende Definition der Leistungstreupflichten nachlesen: das Ziel der Leistungstreupflichten ist, den Vertragszweck nicht zu vereiteln oder zu gefährden.


Karteikarte: Definition der Leistungstreupflichten
Thema: Rücksichtnahmepflichten nach $ 241 II BGB.