Abschlussklausur zu Bachelorprüfung zum Verwaltungsrecht und Europarecht

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Diejenigen, die vor einer Bachelorprüfung und Abschlussklausuren im Europarecht und Verwaltungsrecht stehen, können folgende Gesetzessammlungen mit in die Klausur nehmen. Des Weiteren findet Ihr hier auch andere wichtige Infos bezüglich der beiden Klausuren. Viel Erfolg noch beim Lernen!


Wichtige Informationen zur Abschlussklausur zu Modul 6 Bachelorprüfung zum Verwaltungsrecht und Europarecht.
Für die Bearbeitung der Klausur in der Bachelorprüfung zum Verwaltungsrecht (Modul 6) können die zur Diplomprüfung empfohlenen Gesetzessammlungen oder sonstige Textsammlungen benutzt werden, die die grundlegenden Normen des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts enthalten.

Das LVwVfG NRW und die AGVwGO NRW dürfen auch in Form von - unkommentierten! - Internetausdrucken verwendet werden.
Der Stand der Gesetzestexte sollte grundsätzlich aktuell sein, weshalb im allgemeinen eine Benutzung der jeweils neuesten verfügbaren Auflagen zu empfehlen ist.

Für die Bearbeitung der Klausur in der Bachelorprüfung zum Europarecht (Modul 6) sind die Texte von EU- und EG-Vertrag mitzubringen. Die Klausurteilnehmenden werden gebeten, nach den geltenden Verträgen in der Fassung des Vertrages von Lissabon zu zitieren. In der Klausur wird zu diesem Zweck eine Entsprechungstabelle (z. B. Normen EG -> Normen AEUV) mit abgedruckt werden.


Unterstreichungen in den Gesetzestexten sind zulässig, Kommentierungen jedoch nicht.
Das Benutzen eines Gesetzesregisters in den Gesetzessammlungen (also z. B. Post-it-Zettel, die - ausschließlich! - mit dem Namen bzw. der Abkürzung des Gesetzes, das sie kennzeichnen, beschriftet sind) ist zulässig.


Vor der Klausur lohnt sich auch immer ein Blich auf die Internetseite der Professoren. Häufig werden noch weitere wichtige Informationen zu den Klausuren im Europarecht und Verwaltungsrecht mitgeteilt.