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Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags für Studierende der Uni-Siegen

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Es gibt die Möglichkeit einen Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags für Studierende der Uni-Siegen zu stelen. Wir wollen euch darüber informieren, dass ihr die Möglichkeit habt einen Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags zu stellen, wenn ihr bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Jedoch müssen wir darauf hinweisen, dass
es keinen Rechtsanspruch auf diese Befreiung gibt.

Fazit:Für die Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags muss man einen Antrag bei AStA der Uni-Siegen stellen. Einen Versuch ist die Sache auf jeden Fall wert. Man bekommt knapp 60 Euro zurückerstattet.


Studierende, die einen G-Vermerk oder eine entsprechende Wertmarke in ihrem
Schwerbehindertenausweis haben mit dem sie unentgeltlich öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, haben generell Anspruch auf eine Rückerstattung.

Bei allen anderen Studierenden wird anhand der Härtefallordnung die Berechtigung überprüft. Mehr Infos hierzu findet ihr auf der AStA-Homepage unter der AStA Seite.

Die Frist läuft am 31.03.09 ab.
Die Anträge bekommt ihr im AStA-Büro oder aber auf der AStA-Homepage.

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