BAföG: Wiederholungsantrag für das nächste Semester

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

Für das Neue Bafög gelten die neuen Fristen. Wichtig sind die Änderungen vor allem für die, die einen Wiederholungsantrag für das nächste Semester stellen möchten. Auf jeden Fall sollten alle berechtigten Studenten ihren Antrag auf das neue BAföG stellen. Das wird euch unheimlich beim Lernen und Studieren an der Uni helfen.

BAföG - Wiederholungsantrag für das nächste Semester - Bitte beachten!
Es haben sich einige Details bezüglich des neuen BAföGs geändert. Ich habe hier die Rundmail gepostet, vielleicht haben nicht alle von Euch die neusten Infos mitbekommen.
Hier könnt Ihr nachlesen was ist neu, und vor allem wie sind die neuen Fristen für Abgaben der Wiederholungsanträge für das nächste Semester.

"Wir möchten alle BAföG-Empfänger/innen daran erinnern, Ihren Wiederholungsantrag für das Sommersemester (SS) 2010 - im Wesentlichen vollständig - frühzeitig abzugeben!

Ob die Antragstellung in Ihrem Fall zum SS 2010 erfolgen muss, ist abhängig von Ihrem letzten Bewilligungszeitraum (BWZ) den Sie Ihrem letzten BAföG-Bescheid entnehmen können."

BWZ .... bis 03/2010 = Antragstellung Dez. 2009/Jan. 2010
BWZ .... bis 09/2010 = Antragstellung Juni/Juli 2010.

Nur unter der Voraussetzung der rechtzeitigen vollständigen Antragstellung kann die BAföG-Zahlung ohne Unterbrechung erfolgen. Dazu ist auch die frühe Einzahlung des Semesterbeitrages (Rückmeldung) notwendig.

Wer auf pünktliche BAföG-Zahlung angewiesen ist, muss diese Frist beachten. Spätere Antragstellung ist selbstverständlich möglich, dann kann sich jedoch die Zahlung verzögern.

Studierenden, die bisher noch keinen BAföG-Antrag gestellt haben, empfiehlt das Studentenwerk Siegen: Keine Hemmungen - kommen Sie zu uns, wir beraten Sie gerne. Eine Beratung/Antragstellung lohnt sich (fast) immer.

Kostenlose Hotline des Gesetzgebers: 0800/22 36 341 Mo. - Fr. 8.00 -

20.00 Uhr, Sa. 10.00 - 14.00 Uhr
Weiteres zum Thema BAföG incl. Antragsformulare: Das neue BAföG.