Bekomme ich weiterhin Kindergeld wenn ich exmatrikuliert bin, Studium abgebrochen?

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

Bis wann sollte man sich also spätestens exmatrikulieren, damit man den Semesterbeitrag noch zurück bekommt?nur innerhalb eines Monats nach Semesteranfang kan man sich exmatrikulieren und bekommt das Geld zurück, d.h. da Semesteranfang am 1.4. Exmatrikulation mit Geld zurück bis zum 30.4. möglich

Was passiert mit dem Kindergeld wenn ich mich von der Uni exmatrikuliere? Wie lange bekommen meine Eltern weiterhin das Kindergeld? Ich habe mein Studium abgebrochen und will wissen was auf mich zukommt.

Zum Kindergeld hab ich folgendes gefunden:
Die Kindergeldzahlung endet bei einem Studium spätestens mit dem Monat, in dem das Kind vom Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, auch wenn das Kind nach der Abschlussprüfung an der Hochschule noch immatrikuliert bleibt.
(http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php)

das heißt bei bestandener Prüfung wird noch bis Juni (Zeugnisausgabe) Kindergeld bezahlt.

Was die Krankenversicherung betrifft:
Ich bin als Student gesetzlich versichert (nicht familienversichert da älter als 25), meine Krankenversicherung hat mir zugesagt, dass ich bei einer exmatikulation noch bis zum Ende des Semesters als Student versichert bin.

Werde mich also, wenn ich die Prüfungen bestanden habe, am 21.4. (letzter Prüfungstag) exmatrikulieren. Muss dann zwar die 15 € Säumnisgebühr bezahlen, hab bis dahin aber Semesterticket (kommt für mich günstiger) und bekomme die Studiengebühren und den Semesterbeitrag für das SoSe, die ich bereits gezahlt habe, zurück (geht aber nur im April, bis einen Monat nach Semesteranfang 1.4.).
Bestehe ich nicht, bleibt alles beim alten.

- zur Säumnisgebühr nochmal das hier:
"mir ist bekannt, dass bei verspäteter Exmatrikulation (nach dem jeweiligen Semesterbeginn 01.10. oder 01.04.) grundsätzlich eine Säumnisgebühr von 15 € zu entrichten ist."

Aber mit dem bereits überweisenem Geld gab es auch keine Probleme. kam wieder auf mein Konto zurück. (Ich hatte natürlich nicht die 500€ überwiesen) Also wenn ihr euch vielleicht doch noch nachträglich exmatrikulieren wollt, zahlt die 500€ erstmal nicht. Da kommt eh erst eine Mahnung denke ich. Also nicht streßen.

hier noch was: "Mir ist bekannt, dass ich im Fall der Rücknahme der Immatrikulation verpflichtet bin, alle
ausgehändigten Unterlagen (Studienbescheinigungen, Stammdatenblätter etc.) zurückzugeben und erst danach die Rücküberweisung der gezahlten Studienund Semesterbeiträge (abzüglich 50 € Verwaltungskostenbeitrag) möglich ist."