Vorprüfungszeugnis IST KEIN Leistungsnachweis wenn es um Bafög geht

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

Ach du scheiße... Na, davon kann ich auch ein Liedchen singen... Ich muss Ende dieses Semster auch drei Leistungsnachweise einreichen, ich werde aber nur zwei Zwischenprüfungen schaffen und die dritte erst Ende vom 5. Semester... Das gibt sicher auch Krieg!!

Ich möchte euch hier mal einen kleinen Ausritt in meine heutigen Erfahrungen beim Amt für Ausbildungsförderung schildern - ist aus einer eMail an meine Freundin - also wundert euch nicht

Nach ner viertel Stunde kam die gute Dame dann raus und nachdem sie mit einem Tee wieder gekommen ist bat sie mich ins Zimmer um mir zu eröffnen, dass ich für den Dezember jetzt wegen meiner "Schludrigkeit" auch keine Kohle bekommen würde - sie hätte mir ja gesagt ich sollte nochmal bei ihr vorbeikommen und nicht alles auf den letzten Drücker einschmeißen!
- Ui - da war ich schon ziemlich angrefressen und meinte höflich ob sie denn ihren Laden nicht unter Kontrolle hätte, weil ich doch alles abgegeben hatte (bis auf den Untermietvertrag - den wollten sie aber auch noch nie haben!)
- So nun wurde die ihrerseits recht pampig und meinte sie hätte das schon alles bekommen, aber leider wäre das ALLES FALSCH!
Ich: Wiebitte alles Falsch? Ich habe doch noch nie eine §9 BaFöG Immatrikulationsbescheinigung abgeben müssen - eine normale hats doch auch immer getan - ihr könnt doch durch einfaches Substrahieren und nachfragen beim Prüfungsamt rausfinden dass bei mir Hochschulsemester = Fachsemester sein muss - wie sollte das denn bei Jahrgang 83 und FS5 mittlerweile mein nicht föderfähiges Drittstudium sein?!? Dazu hätte ich doch im WS 2002 anfangen müssen und da hatte ich meinen Zivi noch nicht fertig?!?
Sie: Ist ihr egal, weil sie da leider nicht mit logik argumentieren kann - sie muss diese andere Immatrikulationsbescheinigung haben, eben weil ich sie noch NIE abgegeben habe - wirds endlich zeit dafür - Aber das war garnicht ihr eigentliches Problem - wenns nur darum gegangen wäre, dann hätte sie den Antrag noch im Dezember eingegeben - könnte sie aber nicht, weil mein Leistungsnachweis fehlte
Ich: Aber ich habe ihnen den Rosa-zettel mit unterschrift vom Prof.XXX doch zusammen mit meinem Vordiplom abgegeben?!?
Sie: Ja - aber das ist kein Leistungsnachweis!
Ich: Wiebitte?!? Mien Zeugnis über meine bisherig erbrachten Leistungen ist kein LEISTUNGSNACHWEIS? Was isses denn dann?
Sie: Das ist eine Vorprüfung - kein Vordiplom - da könnte sie sowas amchen - aber da es jetzt ja kein Diplom mehr gibt könnte sie das nicht annehmen - ich müsste jetzt zum Prüfungsamt gehen und mir die Scheine eintragen lassen auf dem Rosa-Zettel und mir das nochmal unterschreiben lassen!
Ich: Da sind 10 Zeilen - ich habe aber ca. 30 Prüfungen geschrieben - wie bitte soll ich das denn anstelllen
Sie: Das ist nicht ihr Problem - die vom Prüfungsamt sollen das machen!
Ich: Die werden mir nen Vogel zeigen - aber wenn sie meinen ....

("Hindackel zum Prüfungsamt und mein Märchen erzählt" - die nette Frau die uns auch unser Zeugniss gegeben hat war da - *yeah*)

Die hat erstmal die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und wollte es nicht glauben, dass mir wegen so einer Sache jetzt noch einen Monat kein Geld zustehen würde und hat sich direkt offensiv ans Telefon gehängt und - siehe da! - im BaFöG-Amt angerufen (also ist Kommunikation ja doch mögich!): Sie meinte sie sähte das überhaupt nicht ein, jetzt das alles abzuschreiben und warum ich denn das nicht einfahc als Anlage einreich könnte und weshalb und sowieso - wärend sie nicht redete verdrehte sie die Augen immer schielend und machte übelste Grimmassen so dass ich mir das Lachen kaum verkneifen konnte - aber gebracht hats nix - sie musste dann handschriftlich alle Scheine auf den Zettel quetschen und ich musste dann mti diesem Ding nochmal zum Prof. XXX und ihn unterschreiben lassen - Geld bekomme ich für den Dezember jetzt trotzdem keines mehr, erklärte mir die Dame auf dem Amt dann...
Ich: Dann beantrage ich jetzt einen "Eil-Vorschuss"
Sie: Sowas gibt es nicht - und einen normalen Vorschuss können sie nur bei Erstantragsstellung bekommen
Ich: Aber sie haben mir doch das Geld gestrichen - daher ist das doch jetzt ein Neuantrag
Sie: Ja schon - aber kein Erstantrag und daher können sie auch keinen Vorschuss bekommen
Ich: Sie wissen schon, dass ich mich im Moment von Brötchen und Cola ernähre wiel ich finanziell am Zahnfleisch gehe (und das habe ich wörtlich so gesagt)
Sie: Ja das ist ja meine eigene Schuld!
Ich: Ich kann die Studiengebühren im Februar nicht bezahlen wenn ich bis dahin kein Geld bekomme
Sie: Dann könnten sie ja doch ende Januar einen Brief schreiben in dem sie die Situation beschreiben und dann könnte man eventuell etwas amchen - stellen Sie mit dem Hinweis auf die finanzielle Lage einen Antrag auf Vorschuss
Ich: Aber sie sagten doch gerade, dass der abgelehnt werden würde
Sie: Ja das wird er sicherlich
Ich: Aber dann erzeuge ich doch nur noch mehr Arbeit
Sie: Ja das schon, aber auf diese Art und weise bekomme ich eventuell einen anderen Sachbearbeiter (*Schluck* dachte ich mir - das kanns ja wohl nicht sein)
Ich: ja und bei dem geht das dann schneller
Sie: Ja sie muss die Akten nach Eingangsdatum absteigend bearbeiten - da ich jetzt heute erst meinen Antrag komplett gestellt habe bin ich eben wieder ganz unten in dem Stapel - wenn ich einen anderen Bearbeiter bekomme könnte ich mehr Glück haben (deutet auf den Stapel Akten in ihrem Posteingang)
Ich: Dann werde ich also in zwei Wochen - sprich 3 Wochen vor Fälligkeit der Studiengebühren - bei ihnen Vorstellig werden und einen sinnlosen antrag stellen damit ich schneller bearbeitet werde, weil es dann nicht mehr auf ihrem Schreibtisch liegt?!? (und ich konnte mir das "Ich fasse es nicht kaum noch verkneifen")
Wann könnte ich denn dann mit dem ersten Geld rechnen?
Sie: So März-April
Ich: Wunderbar ...