Was sind Sonderverbindungen im Privatrecht, Definition?

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Der Begriff Sonderverbindung wird im Privatrecht als Synonym zu Schuldverhältnissen genutzt. Man kann beispielsweise sagen, dass es keine Sonderverbindungen ohne Rücksichtnahmepflichten und Schutzpflichten gibt. Die Bedeutung ist genau die selbe, als wenn man sagen würde, dass es keine Schuldverhältnisse ohne...

Der Begriff Sonderverbindung wird im Privatrecht als Synonym zu Schuldverhältnissen genutzt. Man kann beispielsweise sagen, dass es keine Sonderverbindungen ohne Rücksichtnahmepflichten und Schutzpflichten gibt. Die Bedeutung ist genau die selbe, als wenn man sagen würde, dass es keine Schuldverhältnisse ohne solche Nebenpflichten gibt.

Untersonderverbindungen fallen also Rechtsgeschäfte Verträge: Kauf-, Dienst-, Werkvertrag, aber auch Anbahnung oder vor-verträgliche Verhandlungen. Die Sonderverbindung ist das Gegenteil zu einer Situation wo zwei Parteien nichts miteinander zu tun haben, kein Vertrag, kein Schuldverhältnis.

Karteikarte: Sonderverbindungen im Privatrecht.
Thema: Rechtsgeschäfte im Privatrecht.