Was bedeutet „in sonstiger Weise“ laut § 812 BGB?

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Nichtleistungskndiktion nach § 812 BGB

Was bedeutet genau die Formulierung: „in sonstiger Weise“ laut § 812 BGB?


Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB sieht vor zwei verschiedene Kondiktionen. Die Leistungskondiktion – „… durch Leistung eines anderen“ und die Nichtleistungskondiktion: „ … in sonstiger Weise“.

Eine Bereicherung wird also erlangt in sonstiger Weise nur dann wenn sie nicht durch Leistung erfolgt. Handelt es sich in einem Fall um alles andere als die Leistung dann findet die Nichtleistungskondiktion Anwendung.