Was wird unter Körperverletzung und Gesundheitsverletzung nach § 823 I BGB definiert?

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Was wird unter Körperverletzung und Gesundheitsverletzung nach § 823 I BGB definiert?

Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Körperverletzung und einer Gesundheitsverletzung gemäß Â§ 823 I BGB ?


Die Kommentare definieren die Körperverletzung als jeden äußeren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit oder Eingriff in die innere Lebensvorgänge. Unter diese Definition fällt auch die Gesundheitsverletzung. Wie sollte man also in der Klausur abgrenzen?

Hat man mehrere Deliktsfälle durchgearbeitet, dann weiß man schon, dass die Unterscheidung zwischen Körper- und Gesundheitsverletzung mit Vorsicht und Vernunft vorzunehmen ist.
Hat zum Beispiel in einem Fall der Täter seinem Opfer ein Giftmittel verabreicht, dann liegt klar eine Gesundheitsverletzung vor, obwohl das Opfer vielleicht dadurch auch am Körper geschädigt wurde.
Wird jemand in einem andern Fall angeschossen und befindet sich dadurch im Koma, geht es dann um Körperverletzung obwohl mit der Gesundheit geht's auch nicht mehr viel besser.
Es empfiehlt sich nicht anderes als nur die Fälle mit § 823 I BGB mehrmals durchzuarbeiten.