Kaufvertrag über ein Onlineshop: Bestellung im Internet

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Jura

Problematische Frage Nr. 2. aus der Übung 2. Privatrecht.

Abgrenzung von Angebot und Annahme beim Kauf in einem Onlineshop. Bestellung über das Internet.
Frage 2 behandelt die Problematik: was ist überhaupt das Angebot und was die Annahme wenn man im Internet in einem Onlineshop einkauft.
Der Student kauft sich hier ein Messerset zum Preis von 120 Euro. Der Shopbetreiber hat sich allerdings vertan, denn er wollte 210 eingeben. Er bemerkt den Fehler nicht. Die Bestellung des Studenten wird bearbeitet, eingepackt und versendet.
Worin liegt hier das Angebot?

Das Angebot ist hier in der Bestellung des Studenten zu sehen. Ein Onlineshop ist wie ein Schaufenster: als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu betrachten.
In dem der S das Messerset bestellt und die Bestellung abschickt macht er dem Shopbetreiber ein Angebot: Ich biete 120 Euro für Dein Messerset.


Wo liegt hier die Annahme:
Die Annahme des Shopbetreibers: er packt das Messerset ein und verschickt es. Wenn der Shopbetreiber ein Bestätigungsschreiben an den S verschickt hätte, wäre das noch keine Annahme. Erst wenn er das Geld angefordert hätte. Hier ist er noch ein Schritt weiter gegangen. Er hat die Ware schon verschickt. Ihm müsste also spätestens beim Verpacken aufgefallen sein, dass bei der Bestellung etwas schief gelaufen ist, und dass der Preis nicht stimmt.


Ob er jetzt anfechten kann? In der Übung wurde glaube ich gesagt, dass er wegen Erklärungsirrtum den Vertrag anfechten kann, im schlimmsten Fall muss er mit einem Schadensersatz nach 122 Rechnen.


Ich habe allerdings einen "Quelle Fall" gefunden, wo der Richter zu Gunsten des Käufers entschieden hat. Ihr könnt euch das mal hier: LCD und Quelle anschauen.


Da hat ein Kunde 2 Luxusbildschirme (Marktpreis 200o Euro pro Stück) für 200 Euro pro St+ck bekommen. Der Richter argumentierte, dass das falsche Verkaufspreis unerheblich sei für den Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages. Was mein Ihr? Wie soll hier die richtige Antwort lauten?
Auf der Seite Shopbetreiber-Blog ist dieser Fall noch besser beschrieben.
Der Sachverhalt war wie folgt:
Kunde sieht einen super günstigen LCD Fernseher für 200 Euro anstatt 2000 Euro.
Er schlägt zu und kauf das Ding im Quelle Onlineshop.
Quelle verschickt dem Kunden eine Aufforderung zur Zahlung.
Der Kunde akzeptier die Aufforderung, zahlt und wartet auf das Gerät.
Quelle bemerkt den Felher
Quelle will den Kauf rückgängig machen.
Kunde klagt auf Lieferung der Geräte.


Der Richter hat hier das Angebot in der Bestellung des Käufers gesehen. Die Annahme des Angebots wiederum in dem Zahlungsaufforderungsschreiben.
Da kapiere ich garnichts mehr - das ist doch umgekehrt wie in der Übung oder?

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Autor: Krzysztof