Kostenbegriff in der Betriebnswirtschaftslehre

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Allgemeine Informationen rund um den Kostenbegriff in der Betriebswirtschaftslehre.

Kosten werden in der KLR als bewerteter, sachzielbezogener Güter- und Dienstleistungsverzehr einer Periode definiert. Diese Definition beinhaltet die folgenden Aspekte, welche den Begriff der Kosten genau gegenüber anderen Größen – wie Aufwand, Ausgabe oder Auszahlung – abgrenzt:

Verzehr an Gütern und Dienstleistungen: Es liegt ein tatsächlicher mengenmäßiger Verzehr an Gütern (und Dienstleistungen) vor. Dieser Verzehr, welcher in Kilogramm, Litern oder auch Tagen (z.B. Arbeitstage) gemessen werden kann, wird auch als Mengenkomponente bezeichnet.


- Bewertung des Verzehrs: Die erfassten Mengen werden entweder zu Anschaffungsoder Wiederbeschaffungskosten (pagatorischer Kostenbegriff) oder zu den (monetären) Grenzkosten (wertmäßiger Kostenbegriff) bewertet. Die Grenzkosten stellen in diesem Zusammenhang die Kosten der letzten verbrauchten Einheit dar. Der bewertete Güter- und Dienstleistungsverzehr wird auch als Wertkomponenten bezeichnet.


- Sachzielbezogenheit des Verzehrs: Der Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der unternehmerischen Leistungserstellung. Dies bedeutet, dass nur derjenige Verzehr mit Kosten einhergeht, welcher direkt in dem zu erstellenden Gut mündet. Unter dem unternehmerischen Sachziel werden in diesem Zusammenhang die Art und der Zeitpunkt der zu fertigenden sowie abzusetzenden betrieblichen Leistung verstanden.


- Periodenbezug des Verzehrs: Der (bewertete) Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen muss der laufenden Periode bzw. der relevanten Abrechnungsperiode zurechenbar sein.


Nur wenn jeder einzelne Bestandteil dieser Begriffsbestimmung zutrifft, liegen tatsächlich Kosten vor.
Allen Kostenrechnungssystemen liegt eine bestimmte Zu- und Verrechnungssystematik zugrunde, welche die Schritte der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung beinhaltet.

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Autor: Krzysztof