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Leistungsrechnung: Überblick und Definition

Leistungsrechnung in der KLR: die bewertete, sachzielbezogene Gütererstellung einer Periode. Definition und Abgrenzung zum Kostenbegriff erklärt.

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Leistungen werden in der KLR als die bewertete, sachzielbezogene Gütererstellung einer Periode definiert. Damit enthält dieser Begriff die gleichen Komponenten wie der Kostenbegriff, wenngleich hier nicht der Güterverzehr, sondern die Gütererstellung im Fokus der Betrachtung liegt.

Grober Überblick über die Leistungsrechnung.

Leistungs- und Erlösrechnung

Die Leistungsrechnung wird auch als Erlösrechnung bezeichnet und ist ebenso wie die Kostenrechnung in Erlösarten-, Erlösstellen- und Erlösträgerrechnung aufgeteilt. In der Erlösartenrechnung werden die einzelnen Erlösarten zunächst erfasst und gegliedert. Dabei gehen die abgesetzten Mengen und die Absatzpreise (inkl. Rabatte, etc.) in die Rechnung ein. Auch hier wird zwischen Einzel- und Gemeinerlösen unterschieden.


Erlösarten-, Erlösstellen- und Erlösträgerrechnung

Die Erlösstellenrechnung geht der Frage nach, welche Erlöse wo entstanden sind – also in welchen Absatzmarktkonstellationen. Neben dieser Ermittlungsfunktion spielt auch hier die Erlöskontrolle hinsichtlich der verschiedenen Absatzmärkte eine große Rolle. In der Erlöstragerstückrechnung werden in einem letzten Schritt die Stückerlöse pro Leistungseinheit errechnet. Dabei können ebenso wie in der Kostenrechnung die jeweils bereits genannten Verfahren eingesetzt werden.

Zusammenfassung und Lerntipp

Auf den Punkt: Die Leistungsrechnung (auch Erlösrechnung) erfasst innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung die bewertete, sachzielbezogene Gütererstellung einer Periode. Analog zur Kostenrechnung gliedert sie sich in Erlösarten-, Erlösstellen- und Erlösträgerrechnung.

Lerntipp: Die Parallele Kostenrechnung ↔ Leistungsrechnung merkst du dir am besten als Spiegelbild-Paar. Mehr dazu im Blog: die wichtigsten Merktechniken.