Rechnungswesen: interne und externe Adressaten.

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Rechnungswesen

Rechnungslegung - Adressatenkreis.

Der Aufbau eines externen Rechnungswesens ist für ein Unternehmen nicht nur reiner Selbstzweck. Es gibt eine Vielzahl von unternehmensexternen Interessengruppen (Personen oder Institutionen), welche ein Recht oder ein berechtigtes Interesse an Informationen über einem Unternehmen haben und somit einen weit reichenden Einblick in deren Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhalten. Ein Unternehmen hat in diesem Zusammenhang umfangreiche gesetzliche Bestimmungen über Buchführungs-, Aufzeichnungs-, Rechenschaftslegungs- und Informationspflichten zu beachten. Nachfolgend sollen die Motive und rechtlichen Möglichkeiten der relevantesten Interessentengruppen dargestellt werden.

Besteuerungsinteresse des Gesetzgebers
Neben der Vereinheitlichung des Rechnungswesens verfolgt der Gesetzgeber mit dem schematischen Aufbau der Rechnungslegung aber noch weitere Ziele. So dient die Buchführung auch dazu, die in diesem Zusammenhang stehende Einkommensermittlung als Grundlage für die Unternehmensbesteuerung heranzuziehen. Der Fiskus kontrolliert in seiner Eigenschaft als Steuergläubiger, die von jedem Unternehmen gemachten Angaben über die Buchführung und den hierauf beruhenden Jahresabschluss auf Richtigkeit und Vollständigkeit, damit die angemessene Steuerschuld im Rahmen der gewinnabhängigen Steuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) festgesetzt werden kann. Dabei wird das jeweilige steuerbilanzielle Ergebnis als Bemessungsgrundlage zur Besteuerung herangezogen. Ein Unternehmen muss daher einen prozentualen Teil seines Gewinns als erfolgsabhängige Unternehmenssteuer an den Fiskus abführen.


Unternehmensexterner Adressatenkreis
Mit den durch das externe Rechnungswesen bereitgestellten Informationen werden verschiedenen, außerhalb des Unternehmens stehende Personen, Gruppen oder Institutionen bereitgestellt, damit diese eine angemessene Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens vornehmen können. Die Informationsansprüche bzw. -interessen der außen stehenden Interessensgruppen resultieren aus bestehenden oder möglichen künftigen Beziehungen zum Unternehmen. Denn nicht nur aktuelle Gläubiger und Gesellschafter sind an der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens interessiert. Insbesondere potenzielle Kapitalanleger, die sich mit dem Gedanken tragen, Anteile an einem Unternehmen zu erwerben wären hier zu nennen. Zudem ist die Informationseinholung für etwaige Lieferanten oder Gläubiger wichtig, die an künftigen Geschäftsbeziehungen zu einem Unternehmen interessiert sind. Es kann aber auch sein, dass Unternehmensbeteiligungen aufgrund einer ungenügenden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beendet werden. Nachfolgend sollen beispielhaft die wesentlichsten Buchführungsinteressenten und Rechnungslegungsadressaten dargestellt werden:


Unternehmenseigner, Fremdkapitalgeber, Unternehmensleitung, Aufsichtsorgane, Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Pensionäre), Marktpartner (Leistungsabnehmer, Lieferanten, Franchisenehmer), Verbundene Unternehmen (Beteiligungsunternehmen), Konkurrenten,
Sonstige interessierte Öffentlichkeit ( Behörden, Wissenschaftler, Wirtschaftspresse, Anlageberater, Finanzanalysten).

Post author

Autor: Krzysztof