Theoretische Grundlagen und Definitionen: Entstehung, Vertrauen, Kreditinstitut
Veröffentlicht am: in der Kategorie: Personalmanagement
Teil 2 der Seminararbeit: Theoretische Grundlagen und Definitionen: Die Entstehung von Vertrauen in ein Kreditinstitut. Hier werden Begriffe: Entstehung, Vertrauen und Kreditinstitut genau definiert.
2.1 Grundlegende Definitionen: Entstehung.
Der Begriff Entstehung kann im Zusammenhang mit dem Thema: Entstehung von Vertrauen in Kreditinstitut" als Aufbau, Entwicklung oder Schaffung von Vertrauen definiert werden.
Vertrauen
Vertrauen kann als Erwartung, durch das Handeln anderer nicht benachteiligt zu werden, definiert werden. Auf Grund der Komplexität der Sachverhalte die sich auf das Vertrauen beziehen kann man auch weitere Definitionen dieses Begriffs aufführen.
Alle diese Definitionen stehen im engen Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben bzw. noch genauer mit dem Kreditwesen und Kreditinstitutionen.
Die Philosophische Enzyklopädie der Stanford Universität definiert Vertrauen als: „ ... an attitude that we have towards people whom we hope will be trustworthy, where trustworthiness is a property, not an attitude."
Der Soziologe und Systemtheoretiker Niklas Luhmann definiert das Vertrauen als „ ... eine generalisierte Erwartung, dass der andere seine Freiheit, das unheimliche Potential seiner Handlungsmöglichkeiten, im Sinne seiner Persönlichkeit handhaben wird - oder genauer, im Sinne der Persönlichkeit, die er als die seine dargestellt und sozial sichtbar gemacht hat". Weiterhin bezeichnet er Vertrauen als „riskante Vorleistung".
Margit Osterloh und Antoinette Weibel bezeichnen Vertrauen als „ ... den Willen sich verletzlich zu zeigen".
Anhand dieser Definitionen lässt sich eine Variante für Kreditinstitute ableiten. In diesem Zusammenhand würde ich Vertrauen in ein Kreditinstitut wie folgt Definieren: Inanspruchnahme der finanziellen Kompetenz des Instituts und deren Anwendung auf eigene Finanzmitteln mit der Absicht diese abzusichern, zu mehren oder zumindest nicht zu verlieren.
Kreditinstitut
Laut Gesetz über das Kreditwesen (KWG) wird ein Kreditinstitut als ein Unternehmen, das Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert definiert. Unter einem Bankgeschäft werden folgende Geschäfte verstanden: Einlagegeschäft, Pfandbriefgeschäft, Kreditgeschäft, Diskontgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Scheckeinzugsgeschäft, Wechseleinzugsgeschäft, Reisechecktgeschäft, Emissionsgeschäft, E-Geld-Geschäft sowie Geschäfte bei denen ein Kreditinstitut als zentraler Kontrahent bei Kaufverträgen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschaltet ist.
Das Wort Kredit stammt etymologisch aus dem Latein „creditum" und bedeutet „das auf Treu und Glauben Anvertraute". Das deutsche Wort entstand aus der Ableitung aus der italienischen Sprache: „credito" - Leihwürdigkeit, sowie aus der französischen: „crédit".