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BWL- Klausur 3 mal nicht bestanden

Hallo zusammen,
ich studiere Wirtschaftsrecht an der Uni Siegen.
Ich möchte einfach mal gerne wissen, wie das ist, wenn man eine Klausur (in BWL) 3 mal nicht besteht!?
Ist das Studium dann automatisch beendet?
Ich habe schon mal in der PO gesucht, hab aber nicht wirklich was gefunden.
Wäre toll, wenn da jemand bescheid wüsste!
Danke!
Viele Grüße!

6 Antworten

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  • Beim nicht bestehen der zweiten Wiederholung einer Prüfung gilt folgendes:
    in diesem Studiengang in dem die Prüfung nicht bestanden wurde, ist die Gesamtprüfung "endgültig nicht bestanden". Dadurch darf man diesen Studiengang nicht mehr weiter studieren - man wird zu den einzelnen Klausuren nicht zugelassen weil die Gesamtprüfung (Bachelor oder Master) endgültig nicht bestanden wurde.

    Es bleiben folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
    1. Studiengangwechsel.

    Man will noch weiter an der Uni Siegen studieren, am besten etwas Fach-verwandtes wie beispielsweise BWL oder Wirtschaftsinformatik. In diesem Fall ist es wichtig welche Prüfung im Studiengang Wirtschaftsrecht endgültig nicht bestanden wurde. Entscheidend ist ob diese Klausur (genau die selbe Klausur in dem selben Umfang) auch in dem neuen Studiengang auf das man wechseln möchte, auch vorkommt. Wenn das so ist, dann darf man in diesen Studiengang NICHT wechseln.

    Du darfst nur in ein Studiengang wechseln, in dem die endgültig nicht bestandene Klausur nicht vorkommt. Beispielsweise wenn du beim Wirtschaftsrecht Mikroökonomik oder Makroökonomik nicht bestanden hast, dann darfst du wechseln in BWL. Im BWL Studium handelt es sich bei den beiden Klausuren um völlig unterschiedliche Prüfungen. Die sind bei BWL viel umfangreicher. Wenn du allerdings bei Produktion, KLR, EWP, Buchführung, Investition und Finanzierung, HJA, oder ähnlichen Klausuren durchgefallen bist, dann darfst du nicht mehr wechseln. Der Grund ist: dieselben Klausuren sind auch im BWL Studium zu absolvieren.

    Ein vollkommen neues Studium anfangen.

    Die zweite Möglichkeit ist, neu anzufangen. Und zwar in einem Studiengang in dem die nicht bestandene Prüfung nicht vorkommt. Dann startet man von Anfang an neu. Diese Variante ist nicht so beliebt, weil sich dabei keine Leistungen anerkennen lassen. (weil man ja etwas völlig anderes Studiert.

    Wenn du mir genau sagst um welche Klausur es sich handelt, kann ich dir gezielter helfen.
    Gruß und weiterhin Viel Erfolg im Studium.

  • Wer hat schon Lust, bei nicht bestanden Prüfungen ein komplett neues Studium anzufangen. Wer Schwierigkeiten mit dem studieren hat, der sollte sich wirklich überlegen damit generell aufzuhören.

  • Naja, nur weil man in EINER Klausur Schwierigkeiten hat, sollte man wohl nicht sofort drüber nachdenken alles hinzuschmeißen. Das wäre doch etwas voreilig. Gerade, wenn man alles andere hinbekommt...

    • Das Problem liegt würde ich sagen in der Prüfungsordnung. Denn nach dem Scheitern in der zweiten Wiederholung (also im dritten Versuch) darf man einfach nicht mehr das selbe studieren. Man bekommt keine Zulassung zu weiteren Klausuren. Da gibt es nur zwei Alternativen: 1. ganz aufzuhören oder etwas anderes von Vorne anzufangen.

      • Hallo Christopher,

        da du ein wenig Ahnung zu scheinen hast, wende ich mich hier einfach mal an dich.
        Also mein Freund hat bis 2008 an der Uni Hamburg VWL studiert und hat in den Prüfungen zur Statistik drei Versuche nicht geschafft und somit endgültig nicht bestanden. Nun möchte er an der Uni Siegen BWL studieren. Ist das überhaupt noch möglich? Da VWL und BWL ja ziemlich überschneidende WW- Fächer sind und man ja eigentlich innerhalb Deutschlands nicht mehr an Unis studieren darf?

        Folgenden Passus fand ich in der PO der Uni Siegen:

        § 14
        Zulassung zur Prüfung

        (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind beizufügen:

        2. eine Erklärung darüber, ob die Kandidatin oder der Kandidat Versuche zur Ablegung entsprechender Prüfungen
        unternommen hat oder ob sie oder er bereits eine Prüfung im Bachelorstudiengang der Wirtschaftswissenschaften
        oder einem wirtschaftswissenschaftlichen Diplomstudiengang nicht oder endgültig nicht bestanden hat oder
        ob sie oder er sich in einem anderen Prüfungsverfahren befindet.
        (4) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.
        (5) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn

        3. die Bachelorprüfung oder die Diplomprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer
        Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden worden ist oder
        4. der Prüfungsanspruch für eine Bachelorprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang verloren
        worden ist oder


        Entspricht das nicht dem???

        Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen

        Liebe Grüße und Danke schonmal im Voraus ;)

        • Hi Nicky,

          Entscheidend ist, ob die beiden Statistik-Klausuren an den beiden Universitäten vom Stoffumfang dieselben sind.
          Wenn an der Uni Hamburg im Studienfach VWL die Klausur in Statistik, beispielsweise "induktive Statistik" behandelt, und in Siegen "deskriptive Statistik" unter Statistikklausur zu verstehen ist, dann (meiner Meinung nach) darf er in Siegen studieren.
          In diesem Fall soll es keinen Anlass geben, die Zulassung zu verweigern, da die Prüfungsfächer unterschiedlich sind.

          Allerdings wenn im Studienfach VWL deskriptive Statistik endgültig nicht bestanden wurde, dann wird die Zulassung in Siegen nicht erteilt, da in Siegen sowohl in VWL als auch in BWL Studiengängen deskriptive Statistik zu Pflichtveranstaltungen gehört.

          Kurzum: wer ein mal eine klausur endgültig nicht bestanden hat, der darf in Deutschland (Hochschulrahmengesetzt) das Studienfach in dem genau DIESE Klausur vorkommt, nicht studieren.
          Man müsste sich also genaustens über den Inhalt der Klausur erkundigen.

          Ich hoffe die Antwort hilft. Gruß, Chris.

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