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Prüfungssperre bei Täuschungsversuch

Hallo ihr lieben,

ich bin jetzt im 4. Semester des Bachelor Studiengangs Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Uni Siegen. Bis jetzt haben alle Klausuren problemlos geklappt, ich bin noch nie irgendwo durchgefallen oder negativ aufgefallen.
Vor kurzem habe ich eine BGB- Klausur im Rahmen der Übung BGB II bei Prof. Fröschle geschrieben. Während der Klausur hat mich meine Kommilitonin des öfteren gefragt, welche Anspruchsgrundlage ich denn prüfe und was man da am besten argumentieren soll usw. Ihr kennt das ja, ich kann da auf jeden Fall nicht nein sagen und hab ihr so gut es ging geholfen, Nach einer Weile kam eine Prüfungsaufsicht auf uns zu und ermahnte uns, hat sich auch unseren Namen notiert.
Bei den Ergebnissen stand jetzt, dass wir wegen Täuschungsversuch durchgefallen sind, laut unserem Prof. sind unsere Klausuren wohl sehr ähnlich, meine Kommilitonin hat wohl genau das geschrieben, was ich ihr gesagt habe.
Nun können wir die Woche über Stellungnahme beziehen und am Freitag wird im Prüfungsausschuss beschlossen, ob wir durchfallen oder nicht.
Das Problem an der Sache ist, dass in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, dass man wenn man aufgrund Täuschungsversuch durchfällt, die Klausur erst im übernächsten Semester wiederholen kann, sprich bei mir erst im 6. Semester. Auch für die Gesellschaftsrecht-Klausur im 5. Semester ist die bestandene BGB Klausur Voraussetzung, also könnte ich Gesellschaftsrecht erst im 7. Semester schreiben, müsste also ein ganzes Semester länger studieren, könnte dann den Master nicht pünktlich anfangen usw.
Das sind natürlich schwerwiegende Konsequenzen für mich. Nun wollte ich wissen, ob hier jemand schon Erfahrung mit Täuschungsversuch hat und mit der darauffolgenden Prüfungssperre? Und wenn ja, hilft es mir, in der Stellungnahme zu argumentieren, dass ich eigentlich das Opfer in der Sache bin und ich meine Kommilitonin nur geholfen habe und dass die Konsequenzen für mich ein so herber Schlag wären?

Für Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar :)

LG

3 Antworten

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  • Wurdest Du während der Klausur abgemahnt? Ist also jemand von den Personen die Prüfungsaufsicht gemacht haben zu euch gekommen und gesagt: "noch ein mal und ich nehme euch die Blätter weg?"

    Der §13 in Deiner Prüfungsordnung besagt dass: (4) 1Eine Studierende, oder ein Studierender, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer oder der Aufsicht führenden Person nach Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt Absatz 3 entsprechend. 2Die Gründe für den Ausschluss sind aktenkundig zu machen. 3Der Ausschluss führt zur Bewertung der Leistung mit 5,0 (nicht ausreichend).

    Wenn Du von der Klausur wegen Störung einer Prüfung ausgeschlossen worden wärest, müsstest du mindestens ein mal abgemahnt werden.
    Das wäre aber nur dann relevant wenn der Ausschluss wegen der Störung erfolgen würde.

    Wie ich das hier verstanden habe, gibt es gegen euch beide "richtige beweise" sprich die Arbeiten sind sehr ähnlich. Dagegen anzukämpfen ist schon schwierig.
    Denn ein Täuschungsversuch, der auf diese Weise erfolgt, wird nicht toleriert. Hat der Prüfer festgestellt, dass die Arbeiten zu ähnlich sind? Oder irgend ein anderer Professor?

    Der Prüfungsausschuss des Studienganges DEWR in Siegen wird sich die Sache anhören und alle Mitglieder werden darüber abstimmen. Bei der Abstimmung müssen sich aber die Mitglieder streng an die Prüfungsordnung halten. Es ist also Entscheidend, in wie fern lässt es sich anhand von den Klausurarbeiten nachvollziehen, dass ihr beide in der Klausur euch abgesprochen habt. Wenn Der Prüfer sagt: die beiden haben "zusammen" geschrieben - dann ist da (meiner Meinung nach) nichts mehr zu machen. Der Versuch wird als Täuschung gewertet und Täuschung wird laut Prüfungsordnung mit einer Prüfungssperre geahnt. So ist es nun mal.

    Andererseits: du wirst auch Schwierigkeiten haben deine Position zu verteidigen, denn anhand von abgegebenen Klausurarbeiten kann man nicht nachvollziehen oder beweisen, wer von wem abgeschrieben hat. Also sie von dir oder umgekehrt. Aus diesem Grund werden beide "täuschende" Teilnehmer bestraft. (so meine Sicht der Dinge) Sorry.

  • Wie ist das jetzt? ist er also durchgefallen wegen Täuschungsversuch, oder hat er noch eine Chance aus der Sache rauszukommen? Das würde mich nämlich auch interessieren.

  • Also erstmal danke für die schnelle Antwort.
    Ich bin während der Klausur nicht einmal vorher ermahnt worden, die Aufsicht ist also nur ein einziges Mal auf mich zugekommen und hat mich verwarnt, sich auch direkt meinen Namen aufgeschrieben.
    Nun habe ich am Mittwoch Klausureinsicht und werde mir mal Notizen machen, wo Ähnlichkeiten sind und wo die Klausuren unterschiedlich sind, denn fest steht auf jeden Fall dass ich nicht wegen Störungsfall in der Klausur, sondern wegen Täuschungsversuch durchfallen würde.
    Fraglich ist jetzt aber auch ob mir das etwas helfen würde, wenn meine Kommilitonin in ihrer Stellungnahme zugeben würde, dass sie von mir abgeschrieben hat und dass mich keine Schuld trifft, was auch der Wahrheit entspricht. Sie wurde von mir und Freunden schon fast seit Anfang des Studiums durch viele Klausuren "mitgeschleift", wir haben ihr oft geholfen, man sieht auch an ihren Noten, dass sie die schlechtere Studentin ist und wir aufgrund dessen dass wir mehr gelernt haben bessere Noten als sie haben.
    Naja, ich werde jetzt einfach versuchen, mich darauf zu berufen und mal sehen ob ich dadurch eventuell die Chance habe, die Klausur doch noch zu bestehen.
    Ich würde einfach nur gerne wissen, ob denn der Prüfungsausschuss auch beachten wird, was ein durchfallen für Konsequenzen für mich hätte und dass ich eigentlich hier die Unschuldige bin.

    LG

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