Ich habe folgende Email bezüglich der Klausur bei Frau Vieweg und Herrn Arens ( Übungsklausur der Arbeitsgemeinschaften im Bürgerlichen Rechts): -Die 2. Übungsklausur der Arbeitsgemeinschaften im Bürgerlichen Rechts von Frau Vieweg und Herrn Arens findet am kommenden Montag (30. 5. 2011) von 16 - 19 Uhr im Raum H-A 3102 statt. Die Klausur beginnt s. t.!
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Klausur ausschließlich für die AG-Teilnehmer bestimmt ist, die an der 1. Übungsklausur nicht teilgenommen haben.
Die Arbeitsgemeinschaft von Herrn Arens findet am Montag für die übrigen Teilnehmer dennoch von 18 - 20 Uhr statt. Entgegen der ursprünglich Planung wird am kommenden Montag jedoch nicht der Fall "VW Camping" besprochen. Statt dessen wird ein unbekannter Fall besprochen, der in der AG-Stunde verteilt wird.-
Meine Frage ist: Darf man in den Klausuren die Gesetzessammlungen verwenden, die beschriftet oder mit Post Its oder mit gelben Textmarker versehen sind? Es gibt nämlich eine neue Regelung, dass man in den richtigen Klausuren keine solchen Bücher verwenden darf, die Markierungen oder Beschriftungen haben. Was gilt jetzt für die Übungsklausur im BGB?
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