Muss ich als Student Zweitwohnungssteuer bezahlen wenn ich im Wohnheim wohne?

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studentenleben

Wichtige Infos und Regelungen der Zweitwohnungssteuer für Studenten die nicht mehr bei den Eltern wohnen aber weiterhin dort angemeldet bleiben.

Wie läuft das mit der Zweitwohnungssteuer wenn ich von Eltern in einen Wohnheim umgezogen bin und bei den Eltern immer noch angemeldet bleibe.
Ist von Euch auch jemand davon betroffen???
In anderen Kommunen wurde erfolgreich dagegen geklagt. Ich suche nun also Leute für eine eventuelle Sammelklage. Bei Interesse einfach hier reinschreiben oder bei über Icq melden.

Hab genau das gleiche Problem.
Will das auch auf keinen Fall bezahlen, ist ja schon ne ordentliche Stange Geld. In Rheinland-Pfalz hatte soweit ich weiß schon jemand Erfolg mit seiner Klage.
Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

-Mach dir darum erstmal keine Sorgen.
Wichtiger ist die Frage, ob du einen Zweitwohnsitz bereits gemeldet hast?!
Du solltest schon bewusst drauf achten, ob deine Heimatstadt oder Bochum Erstwohnsitz bzw. Zweitwohnsitz sein soll.
- Haftpflicht-,Rechtschutz-,Hausratsversicherung etc... könnten verfallen bzw. teuer werden...

- Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnsitzsteuer herangezogen werden, so die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 29.01.2007 (Aktenzeichen 6 B 11579/06.OVG)

-Was bringt es denn eigentlich den Erstwohnsitz bei den Eltern zu haben?
Ich bin weiterhin über meine Eltern mitversichert und im Bezug auf Steuerzahlung o.ä. ergibt sich soweit ich weiß auch keine Ändrung.
Auf der anderen Seite kann man hier alle Behördengänge erledigen, zu Hause ist man ja eher am Wochenende.

-Ich kenne diese Beschlüsse, leider gelten die noch nicht in Bochum. Hab mich schon mit den Leuten auseinandergesetzt...
Ich wohne schon über ein Jahr hier. Bin also schon lange mit Zweitwohnsitz hier gemeldet. Aber jetzt erst haben sie sich wegen der Steuer gemeldet.

also zu dem thema hab ich der stadt bochum einfach mal ne email geschrieben, hier die antwort!
Sehr geehrter Herr Brandt,

Ihre o.a. E-Mail, welche zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet
wurde, beantworte ich wie folgt:

Nach § 3 der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Bochum (ZwstS) ist
steuerpflichtig, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat. Inhaber
einer Zweitwohnung ist u.a. derjenige, dessen melderechtliche
Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken.

Das heißt, auch Studenten, die mit Nebenwohnsitz hier gemeldet sind,
unterliegen der Zweitwohnungsteuerpflicht.

Bei dem von Ihnen angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
(Az. 25 K 2703/03) handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung,
welcher zudem die Satzungsregelung einer anderen Gemeinde zugrunde
liegt. Diese Entscheidung wäre somit für Sie nicht einschlägig.

Im Regelfall ist es oftmals so, dass Studenten sich überwiegend am
Studienort aufhalten und sich - im Einklang mit dem Melderecht - dort
mit Hauptwohnsitz anmelden. Eine Zweitwohnungsteuerpflicht liegt in
diesen Fällen nicht vor.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter/Innen
des Sachgebietes "Zweitwohnungsteuer" unter der Rufnummer 0234/910 1700
gern zur Verfügung.

-Ich habe genau dieselbe Antwort von denen erhalten. Na und. Mann muss sich halt gegen wehren. Is doch klar, dass die nich freiwillig auf geld verzichten.

-ja aber die frage ist doch ob die das nicht nachprüfen oder davon ausgehen das man
sich eh mit hauptwohnsitz anmelden müsste!
und wenn man ehrlich ist man müsste eigentlich nur ne hausratversicherung
abschliessen, zubekommen für ca 70-90 euro im jahr, die sich aber auch nur lohnt
wenn man wirklich wertgegenstände in der wohnung hat!
krankenversicherung und haftpflicht läuft über eltern solange man nicht zuviel
verdient!

ergänzung: hab grad eine gefunden für 65€/jahr bzw eine die etwas schlechtere konditionen hat für 46€/Jahr, und wie gesagt das is doch der einzige nachteil wenn man sich mit hauptwohnsitz hier meldet!

-Meiner Meinung nach bekommen deine Eltern dann auch kein Kindergeld mehr, wenn man seine Studentenbude als Hauptwohnsitz anmeldet.
Bin mir da aber nicht so 100% sicher.

-ich hab da mal eben recherchiert im netz und alle quellen ich werde hier www.stadt-koeln.de zitieren haben angeben das die meldung kein einfluss hat!

Auf den Kindergeldanspruch hat die Anmeldung des Studierenden mit Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt als dem Wohnort der Eltern keine Auswirkungen. Der Anspruch gilt für alle Kinder, die im Inland wohnen.

ebenso zählt das für den kinderfreibetrag für deine eltern:
Das Kind muss im Förderzeitraum zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehören oder einmal gehört haben. Es reicht also aus, dass das Kind zu Beginn oder während des Begünstigungszeitraumes zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörte. In der Regel gehört auch das auswärts studierende Kind oder in einem Internat untergebrachte Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen.