BAföG Antrag: Probleme mit dem Formblatt 3.
Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium
Wichtig ist erstmal das ich Bafög bekomme. Ich werde zum 2. Semester nach Düsseldorf ziehen,also zur Uni,damit ich nicht ständig 4Std. am Tag Pendeln muss. Danach werde ich ja noch einen neuen Antrag stellen müssen. Und danke für den Tipp zu Formblatt 7. Werde mir mal genauer anschauen,wo mehr Geld für mich rausspringt!
Also, ich will jetzt meinen Bafög Antrag ausfüllen. Formblatt 3 bringt mich zur Verzweiflung!! Meine Eltern leben noch zusammen. Meine Mutter arbeitet durchgehend.
Mein Vater arbeitet,wenn mal arbeit da ist. Also ziemlich unregelmäßig.(Zeitarbeit) Da ich einen Antrag stelle für 2008, muss ich ja für 2006 die Einkommensnachweise erbringen?
Muss ich jetzt für jedes Elternteil Formblatt 3 ausdrucken und ausfüllen zu lassen?
ab z. 12 wird nach Geschwistern gefragt, die mit im Haushalt wohnen! Da brauch ich nur meine jüngere Schwester eintragen mit ihrem Ausbildungsgehalt. Meine Schwester will aber demnächst ausziehen weil sie in Wuppertal ihre Ausbildungsstelle hat. Wie wird ihr Ausbildungsgehalt angerechnet? Ist es stark ausschlaggebend oder nicht?
Wenn etwas nicht ausfüllbar ist, kann man das einfach durchstreichen oder lieber offen lassen? Zum Beispiel bei der Nachfrage von unterhaltpflichtigen Personen oder von Eigentum!
-also ein bisschen helfen kann ich dir schon...
wenn du einen antrag für 2008 stellst, musst du die einkommensnachweise von 2006 erbringen, das ist richtig so.
und ja, deine mutter muss formblatt 3 ausfüllen und dein vater auch... also jeder extra.
wie das mit deiner schwester ist, weiß ich leider nicht. und wenn etwas nicht ausfüllbar ist... ich hab das auch einfach durchgestrichen... wenn da nichts reinkann... bevor ich dann denke, ich hab vergessen da was einzutragen, streich ich das lieber einfach durch.
Nun, ich persönlich glaube, dass es nur rein positive Auswirkungen haben kann wie deine Schwester verdient! Wenn du einmal einen Bafög-Rechner im Internet benutzt hast (der beste ist auf http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ ), dann siehst du, dass sich das Bafög meist enorm vergrößert, wenn es ein weiteres Kind in der Familie gibt, welches auch Bafög-berechtigt ist - und das wäre deine kleine Schwester ja?
Dabei kam nämlich folgende Meldung:
"Da Du noch Geschwister hast, die ebenfalls BAföG erhalten (oder zumindest theoretisch berechtigt sind), wird das anzurechnende Einkommen Deiner Eltern auf diese verteilt. ACHTUNG! Wenn der Bedarfssatz mind. eines Deiner Geschwister von Deinem soweit nach unten abweicht, dass er unter dem folgenden Wert liegt, dann ist die hier angenommene gleichmäßige Verteilung des Einkommens Deiner Eltern nicht korrekt und Du bekommst etwas weniger BAföG."
Das kann sich also eigentlich nur positiv für dich auswirken!
Bei Angaben, wo du nichts zu schreiben kannst, würde ich auch eher durchstreichen. Aber ich verweise auch hier für alle Fälle nochmal auf die kostenlose deutsche Baföghotline:
0800 - 223 63 41
Mit allen anderen Angaben hast Du übrigens recht. Falls eines deiner Elternteile aber 2008 weniger verdient als 2006, würde ich mir an deiner Stelle nochmal das Formblatt 7 zu Gemüte führen. Damit kann man nämlich einen Aktualisierungsantrag stellen (also, dass das Gehalt von 2008 statt des von 2006 für die Rechnung angenommen wird) - so erhält man im Normalfall mehr Bafög.
-wie es es denn bei der angabe vom ausbildungsverhältnis von den geschwistern
wenn alle noch normal zur schule gehen
check irgendwie nicht was die genau wollen??
und Kapitalvermögen von den Eltern sprich Sparbuch etcc
muss man dass auch irgendwo angeben
obwohl sie beide arbeitslos sind und dass Amt auch davon weiss??
-Wenn Geschwisterkinder noch zur Schule gehen, genügt eine Schulbescheinigung und die Erklärung im Formblatt 3 (Schulbeginn, Ende, Abschluß...). Bei Geschwisterkindern in einer Ausbildung/Lehre sollte man eine Kopie des Ausbildungsvertrages einreichen.
Das Kapitalvermögen der Eltern muss nicht angegeben werden. Erzielen die Eltern allerdings Einkünfte aus dem Kapitalvermögen (Zinsen), müssen diese mit angegeben werden, wenn sie nicht im Steuerbescheid aufgeführt sind.