Barvermögen und Guthaben, Höchstbetrag auf dem Konto

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

Ich musste das was auf meinem girokonto, sparkonto etc drauf ist alles beim barvermögen eintragen...man hat einen freibetrag von 5000 euro...wenn du mehr besitzt und es nicht angibst, dann bekommst du einen bußgeldbescheid...deine konten werden auch alle überprüft... ich hoffe, dass stimmt so^^also mir wurde es bei meinem antrag so erklärt

Ist das geld auf dem giro-konto bank- und sparguthaben? ich hörte mal es sei barvermögen. Wie hoch darf mein Guthaben sein, wenn ich BAföG bekommen will?
kurz gesagt wie viel geld darf man im höchstfall haben?

also man braucht gar nichts angeben. Sollte es mal wirklich durch zufall, weil man von dem Finanzamt einen Tipp bekommen hat, zu einer Kontenüberprüfung kommen, dann wird auch in Ruhe geprüft ob es den Freibetrag überschreitet oder nicht. Aber sowas kommt sehr selten vor.
Momentan ist es so dass man einen anrechnungsfreien Betrag von 5200€ auf den Konten haben darf..also alles zusammen ;)
Das Geld auf dem Giro-Konto ist natürlich Bank- und Sparguthaben! Giro-Konto = Bank.
Barvermögen ist eigentlich das, was du in der Sparbüchse oder in deiner Geldbörse hast.

-die Kontenüberprüfung erfolgt nicht rein zufällig, sondern die Zinseinnahmen eines jeden Studenten werden automatisch überprüft. Liegt man da über einem bestimmten Betrag pro Jahr, wird man vom Amt angeschrieben und muss alles nochmal belegen und ggf. zurückzahlen.
Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, den wahrheitsgemäßen Vermögensstand anzugeben. Einfach die Beträge auf der Rückseite von FB 1 eintragen und mit Auszügen belegen (Tag der Antragstellung).
Das Barvermögen wird natürlich nicht überprüft

- Ich sitze grade an meinem 1. Bafög - Antrag. Kopier grad die Kontoauszüge, womit ich Mietabgänge, Strom usw.nachweisen möchte !!
Nur leider ist dieser tage mein Kontostand im minus (Semesterticket usw. )!
Lass ich das stehen ?! Schwärz ich das weg ?! Wie siehts überhaupt mit Schwärzen aus ?!
grüße und danke :)

-die Kosten für Miete und Strom können meist nicht mit den Kontoauszügen belegt werden. Dafür gibt es extra Mietbescheinigungen. Die Nebenkosten (Strom und Gas) würde ich per Bescheid vom Energieversorger nachweisen.
Kontoauszüge sind eigentlich nur dafür da, um das eigene Vermögen nachzuweisen. Dafür dürfen sie nicht geschwärzt werden.

-ich dachte nur, dass ich anhand der Kontoauszüge nachgewisen werden muss, dass ich auch wirklich Miete, Strom und Gas bezahle ( und nicht beispielsweise die eltern ? )!
wenn das konto am Tag der Abgabe im minus ist - schlimm ?