Beurlaubung wegen Prüfungssemester seit 2008 nicht mehr möglich

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

Also es ist tatsächlich so, dass man sich schon exmatrikulieren kann und dann noch Prüfung machen kann. Mir ging es eben auch darum, dass man noch bis zum Ref. als Student eingeschrieben ist, wegen der Krankenversicherung und dem Kindergeld. Dies ist eben nicht mehr über ein Urlaubssemester möglich, daher frage ich ob es außer der Rückmeldung noch ne Alternative gibt. Werde am besten die Tage mal im Seki nachhören und dann noch mal Bescheid geben;)

Hab eben im Netz gelesen, dass eine Beurlaubung wg. Prüfungssemester nicht mehr möglich ist seit SS 2008.
Wollte mal nachhören, wie ihr das so handhabt. Sehe ich das richtig, dass ich mich dann schon zum April exmatrikulieren muss oder hat irgendwer eine Ahnung, ob es noch eine Alternative gibt. Noch mal 500€ Studiengebühren für quasi nichts muss ja nicht unbedingt sein.

- also soweit ich weiß muss man, zumindest in meinem studiengang (L1), im prüfungssemester nicht mehr eingeschrieben sein. hab ich schon von mehreren leuten so gehört und wurde mir am montag von der mitarbeiterin im prüfungsamt auch noch einmal bestätigt.
Man muss allerdings drauf achten ob man noch die Bib nutzen will oder ähnliches, da gibts sonst probleme wenn man nicht mehr eingeschrieben ist.
ich persönlich bleib das prüfungssemester noch eingeschrieben, wegen kindergeld beispielsweise und weil ich eine gebührenbefreiung hab. wenn ihr euch nicht sicher seit fragt doch einfach im studisekretariat, die müssens´s wissen ;)

-Also entweder rückemelden oder exmatrikulieren, das is die einzige möglichkeit...
weil urlaubssemester und teilzeitstudium werde mit Begründung Prüfung nicht anerkannt....
ich werde auf jeden fall in den sauren aplel beissen und die 700€ zahlen!! Vorteile sind nicht nur die Kranknversicherung, auch bekommt man so weiter kindergeld, weil wenn nicht student dann nicht in ausbildung oder so
dann kannich meinem Job in der UB behalten als Hiwi was ich ohne Studienbescheinigung auch nicht könnte... weiterhin kostenlos bus fahren und billiger ins kino und und und

Wer sich exmatrikuliert kann die ub trotzdem weiter nutzen!!!!!
Bekommt dann eben einen leseausweis anstatt der chipkarte... sonst gibt es keinen unterschied für die Bibs!
In der Mensa muss man als exmatirkulierter auch die 1.10 mehr zahlen!!!

-Es sieht wie folgt aus:
Zur Krankenversicherung: Wenn man sich exmatrikuliert und noch nicht direkt ins Ref. geht, gilt man als erwerbsunfähig und hat weiterhin die Möglichkeit der Familienversicherung, wenn man nicht das 25. Lebensjahr überschritten hat. (So ist es zumindest bei meiner Versicherung geregelt, einfach mal nachhören^^)
Zum Kindergeld: Es gibt eine Übergangsregelung, d.h. die Kindergeldkasse zahlt das Kindergeld weiterhin 4 Monate zum Übergang zwischen Exmatrikulation und Ref. Hierzu sollte man jedoch eine Kopie der Exmatrikulation und eine Kopie der Bewerbungsunterlagen (mit Kindergeldnr.) an die Kindergeldkasse schicken. Diese Regelung gilt wohl auch bis zum 25. Lebensjahr.

-manche Angaben hier sind nicht so richtig:
Wenn ihr im Prüfungssemester als ordentlicher Student immatrikuliert seid, dann bezahlt ihr die 500 Euro
nicht, wenn ihr es als Urlaubssemester anmeldet. Somit bezahlt ihr nur diese 215
Euro und habt Zugfahren umsonst, Kindergeld wird bezahlt und ihr seid bis 25
krankenversichert...
Einfach Urlaubssemester anmelden mit der Begründung, dass der Schwerpunkt der
Prüfung im nächsten Semester liegt...
Meine Frage hier ist:
Ich fange am 1. Februar mein Ref an, wer kann mir sagen, bis wann und warum ich mich
exmatrikulieren muss.

-Um die Examensklausur schreiben zu können musst du kein eingeschriebener Student sein - so eine Aussage eines Herrn vom Prüfungsamt -allerdings gilt hier auch derHinweis mit dem Kindergeld und der Versicherung.

Ich fasse also nochmal zusammen um festzustellen ob ich alles richtig verstanden habe...

1. Urlaubssemester können wir wegen Prüfungen nicht einreichen.

2. Bei einer Exmatrikulierung zahlt die Kinderkasse 4 Monate weiter

3. Je nach Verischerung kann die Krankenversicherung weitergeführt werde -
vorausgesetzt man ist noch keine 25

Ist das so korrekt?

Und noch ein Punkt:
Angenommen man fällt bei den Prüfungen durch was passiert dann?
- nachträglich Rückmelden und Versäumnisgebühr bezahlen um Kindergeld neu zu beantragen?
- Pech gehabt und nach den 4 Monaten kein Kindergeld mehr - aber unter Umständen versichert?