Gesetzessammlungen für Diplomklausur im Öffentlichen Recht

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Welche Gesetze und Textsammlungen darf man in die Klausur im Öffentlichen Recht als erlaubte Hilfsmittel mitnehmen?


Für die Bearbeitung der Klausur in der Diplomprüfung im Öffentlichen Recht wird eine der folgenden Gesetzessammlungen oder eine diesen entsprechende Textsammlung benötigt:

- Sartorius I: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, Verlag: C. H. Beck,

oder

- NWB-Textausgabe: Wichtige Wirtschaftsverwaltungs- und Gewerbegesetze, Hrsg.: Rolf Stober,

oder

- Öffentliches, Privates und Europäisches Wirtschaftsrecht, Hrsg.: Helge Sodan, Nomos-Verlag,

oder

- Öffentliches Recht, Nomos-Verlag, jedoch nur unter Hinzunahme einer Gesetzessammlung, die das wesentliche europäische Primärrecht enthält;


für das Landesrecht NRW ferner z. B.:

- Staats- und Verwaltungsrecht Nordrhein-Westfalen, Hrsg.: Hans-Uwe Erichsen, Verlag C. F. Müller (RWS),

oder

- Landesrecht Nordrhein-Westfalen, Hrsg.: Thomas Mayen/Michael Sachs/Max-Jürgen Seibert, Nomos-Verlag.

Das LVwVfG NRW und die AGVwGO NRW dürfen aber auch in Form von - unkommentierten! - Internetausdrucken verwendet werden.


In diesen Textsammlungen nicht enthaltene, aber zur Fallbearbeitung eventuell erforderliche Gesetzestexte würden gegebenenfalls im Rahmen der oder im Anhang zur Aufgabenstellung abgedruckt werden.


Der Stand der Gesetzestexte sollte grundsätzlich aktuell sein, weshalb eine Benutzung der jeweils neuesten verfügbaren Auflagen empfohlen wird. Hinsichtlich des Europarechts kann mit der Fassung von EU- und EG-Vertrag vor Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages gearbeitet werden.


Unterstreichungen im Text sind zulässig, Kommentierungen jedoch nicht.
Das Benutzen eines Gesetzesregisters in den Gesetzessammlungen (also z. B. Post-it-Zettel, die - ausschließlich! - mit dem Namen bzw. der Abkürzung des Gesetzes, das sie kennzeichnen, beschriftet sind) ist zulässig.


Beachten Sie zur Klausurvorbereitung ggf. auch die Hinweise auf der Homepage der Professur.