Ich gehe nebenbei Arbeiten. Bekomme ich Bafög auch Nachträglich?

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

Infos zu nachträglichen Auszahlung von Bafög, wenn man Nebenjob nachgeht.

Ich hab im letzten Monat Bafög beantragt, dort hat man mir gesagt das ich im Dezember den Bescheid bekomm. Zudem hab ich in der Uni erfahren das man ab den Monat wo man es beantragt hat es Rückwirkend bekommt. Nebenbei geh ich ich arbeiten und arbeite derzeit so das ich auf mehr als 400 Euro komm, da ich sonst meine Miete & co. net zahlen kann. Bekomm ich da ärger, da ich anscheinend für diesen Monat auch nachträglich geld bekomme, das ich über die 400 komm? Aber ich wüsste halt net wie ich sonst meine Kosten ausgleichen soll.

ja also dann wenn du weist wie viel BAföG du bekommst, arbeitest du einfach mal nen Monat weniger! Du darfst im gesamten BWZ nicht über die 4800€ kommen. Wann du das Geld verdienst, in einem, zwei oder in 12 Monaten ist dem Amt egal! Also schau das du mal eins, zwei Monate verdienst..dann geht alles glatt und es würde nicht zur ner Anrechnung kommen

-Habe auch eine wichtige Frage zum BAFÖG:

bekomme jetzt noch bis SEPT 2009 Bafög und habe überlegt, die nächsten Monate viel zu arbeiten, da ich viele Kosten haben werde und ich würde somit definitiv über die Verdienstgrenze von 4800EUR kommen...das Risiko wollte ich erstmal eingehen, denn ab OKT 2009 habe ich hoffentl einen guten Job und könnte das Geld dann wieder zurückzahlen, denn das Bafög-Amt fordert einen ja dann immer zur Rückzahlung auf...

meine Frage lautet nun: wann bekommt das Bafög Amt das denn mit, dass man zuviel verdient hat?Sehen die das schon in den nächsten Monate durch Prüfung meiner Kontoführung/Lohnsteuerkarte,etc?Oder werden die das erst nach meinem Bewilligungszeitraum 2009 merken?

Weiß da jm was?Denn wenn die das während der nächsten Monate schon merken, bin ich ja ganz schön angearscht :(

-also es kommt drauf an, ob du im Formblatt 1 eingetragen hast, ob du einen nebenjob machst. Wenn ja dann kommt es drauf an was du mit deiner Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter abgesprochen hast, wann du die Lohnnachweis einreichen sollst.

Wenn du nichts eingetragen hast, dann würde ich es auch nicht anzeigen...also bekannt geben...was das amt nicht weiß macht es nicht heiß ;)

-ich habe einen Nebenjob, wo ich nach Tarif bezahlt werde und über die 4800 Eur. Grenze komme. Weiß jemand ob ich die ganzen Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate mit abgeben muss oder reicht die akuelle Verdienstbescheinigung von Februar aus, da ich ab April den Antrag stellen will?

-Wenn Du erst im April einen Antrag stellst, also für die Zeit von 04/09-03/10, kannst Du ja noch gar keine Abrechnungen einreichen. Das eigene Einkommen kann man ja immer erst am Ende des Bewilligungszeitraumes belegen. Also kannst Du jetzt im FB1 nur die vorraussichtlichen Einkünfte eintragen....In 04/10 reichst Du dann entweder eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ein, aus der Dein Einkommen im o.g. Zeitraum hervorgeht, oder eben die Gehaltsabrechnungen 03/09, 12/09 und 03/10.