Kann es Ärger mit Bafög geben wenn ich nicht umgemeldet bin?

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

Es war so: bin umgezogen von meinen Eltern, hab ne WG gegründet und dann habe ich den Erstantrag gestellt. Das mit den bei den Eltern wohnen fällt also flach. Bafög wurde bewilligt, 220€ pro Monat. Ob da Wohngeld drin ist, keine Ahnung. Denke das wird erst gewährt, wenn man schon mehr als 2 Jahre oder so in der Wohnung lebt.

Ich habe ein Jahr lang Bafög bekommen. Wohne in ner WG in Lübeck, habe mich jedoch nicht umgemeldet beim Amt. Habt ihr da Erfahrungen gemacht? Kann es Ärger geben, wenn das Bafög Amt plötzlich auf die Idee kommt, dass ich ja garnicht in meiner Wohnung gewohnt habe sondern noch bei meinen Eltern weil nicht umgemeldet? Gabs schon mal Probleme deswegen?

- verstehe ich das richtig, dass du zuerst (bei der Erstantragstellun) bei deinen ELtern gelebt hast, und nun in einer WG und das Bafög-amt weis das nicht? Wenn ja, dann ist die lage noch harmlos, denn solange du bei deinen eltern lebst wird der Wohnungszuschuss ja nicht ausbezahlt. wenn du allerding dich ummelden würdest und das dem amt mitteilen, bekommst du bis 160€ oder so für die wohnung noch dazu. liegt also in deinem interesse!

-Meine Frage bezog sich vielmehr darauf, ob die mir Stress machen können weil ich nicht umgemeldet bin und sie daher annehmen könnten, dass ich noch bei meinen Eltern wohne! D.h. vielleicht hätten sie es mir dann nicht bewilligt!? Wenn sie jetzt nun beim Amt nachfragen und sehen, dass ich noch an meinem alten Wohnort gemeldet bin, dann können so fragen aufkommen wie:"der wohnt bestimmt nicht in lübeck!" Das ist meine befürchtung...berechtigt oder nicht? Zumindest habe ich ja den Mietvertrag unterzeichnet. Ob nun gemeldet oder nicht, die Wohnung bezahle ich ja mit, wäre also schwachsinn zu denken, dass ich nicht hier wohnen würde! Aber bei den Ämtern weiß man ja nie, welcher Teufel die geritten hat!

achso, du hast dich beim Wohnanmeldeamt nich umgemeldet. hmm ich glaube das bafög amt juckt das nicht. aber wohl eher die polizei, oder das wohnameldeamt selbst. man hat nämlich ne gewisse frist die man beachten muss wenn man umzieht und sich an neuem ort melden muss.
ich habe einfach beim anmeldeamt meine wohnung als zweitwohnung angebenen, die erstwohnung bei meinen elter.
aber sag mal, hast du dem bafög amt ne kopie des mietvertrages und angabe der mitbewohner mitgeteilt? wenn nicht sollst du es schleunigst tun, dir entgehen die besagten 160€. denn 220€ hört sich für mich an als würdest du normales bafög (sogar nicht im vollem umfang) bekommen, ohne das wohngeld!

PS: das mit dem 2 jahre in der wohnungleben ist quatsch, mir haben sie sofort nach dem ersten monat in der wohnung zusätzlich das wohngeld ausbezahlt!