Studienabschlussförderung und BAföG Förderungshöchstdauer ist abgelaufen

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

Und genau das geht auch aus dem Wisch vom PA hervor - nicht aber, dass die Zulassung zur Abschlussprüfung automatisch Beginn der Förderdauer sei. Hab mich auch nicht abwimmeln lassen und bin standhaft geblieben: Antrag is gestellt und ich muss noch'n paar Klamotten nachreichen. Gott, ich habe manchmal echt einen Hass auf Behördenpersonal.

Ich möchte Studienabschlussförderung beantragen.
Meine Förderungshöchstdauer ist mit Ende März 08 abgelaufen. Im Oktober 07 bin ich zur Abschlussprüfung zugelassen worden. Hab mir auch den Wisch vom Prüfungsamt ausüllen lassen, dass ich in 12 Monaten fertig werden kann.

Die Sachbearbeiterin meinte, das gehen wahrscheinlich nicht, Studienabschlussförderung werde nur für 12 Monate gewährt, und ich bin ja schon im Okt. 07 zugelassen worden.

Allerdings hab ich im Okt. 07 gar keine Abschlussförderung beantragt! Mit keinem Wort geht aus dem Wisch, den das Prüfungsamt ausfüllen muss, hervor, dass der Zeitraum der Studienabschlussförderung automatisch mit dem Zeitpunkt der Zulassung zur Abschlussprüfung beginnt.

In dem Wisch steht als Voraussetzungen:
- dass ich spätestens innerhalb von 4 Semestern nach Ende der Bafög-Förderungshöchstdauer zur Prüfung zugelassen worden sein muss - CHECK.
- dass ich die Ausbildung innerhalb von 12 Monaten nach abschließen kann - CHECK.
Ich wies also die Sachbearbeiterin darauf hin, hab auch die Papiere abgegeben. Sie lenkte ein mit dem Hinweis, dass mein Antrag wenig Aussichten auf Erfolg haben werde.
Was weiß jemand von euch darüber? Für mich hört sich das irgendwie nach Behördenwillkür an, wie die Sachbearbeiterin das auslegt...

-Du kannst Studienabschlußförderung innerhalb von 4 Semestern nach Deiner Förderungshöchstdauer beantragen. Also müsstest Du Dir jetzt einfach einen neuen Wisch vom BAföG- Amt holen und ihn vom Prüfungsamt erneut ausfüllen lassen. Daraus muss unbedingt hervorgehen, dass Du innerhalb der nächsten 12 Monate fertig werden kannst. Wann Du zugelassen wurdest, ist meiner Meinung gar nicht so wichtig. Sondern wichtig ist, dass Du innerhalb der 12 Monate nach Ausstellung des Wisches Dein Studium beenden kannst. Versuch es einfach nochmal neu