Welche Angaben bezüglich Geschwister soll ich im BAföG Antrag machen?

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

Also wenn du dieses Jahr den Antrag abgibst, dann sind die Einkommensverhältnisse vom Kalenderjahr 2007 deiner Eltern zur Berechnung relevant--- also Steuerbescheid 2007 der Eltern beifügen...

Habe mir heute die Bafög-Anträge/den Antrag ausgedruckt und jetzt habe ich aber keine Ahnung was genau die an einigen Stellen von mir wollen. :-D
Z.B. muss ich Angaben zum Verdienst meiner Schwester machen,sie ist zurzeit in Ausbildung. Muss ich dann eine Gehaltsabrechnung von ihr beifügen,also als Kopie natürlich?
Und bei den Angaben zu "meinen Vermögen" was ich ja nicht habe, z.b. Bauspareinlagen oder ein Grundstück habe ich halt überall Striche in die Felder eingesetzt, und habe jetzt Bedenken, dass ich nun doch wenigstens etwas hinchreiben sollte?
Also ihr merkt schon,ich bin etwas überfragt ;-)
Und kann ich das Formular,dass von der Schule/Uni ausgefüllt werden muss,auch schon vor Schulantritt unterzeichnen lassen?

so viel ich weiß, muss der arbeitsgeber deiner schwester schriftlich angeben,wieviel sie verdient. musst dich also an den wenden. nach meiner erfahrung wissen die sofort,was man fürs bafögamt schreiben soll. zu "meinem vermögen" kannst du ja nix schreiben,wenn du auch nix hast. kannst du also ruhig frei lassen.
das formular von der uni kannst du auch nachreichen.

-viele Dank,das hat mir schonmal sehr geholfen :-)
Kann mir evtl. noch jemand sagen, welche Unterlagen ich ausserdem dazulegen muss,zu dem Erstantrag? Mir wurde nun noch gesagt eine Kopie des Persos.
in mir jetzt aber eig sicher,das da bestimmt noch mehr verlangt wird.
-wenn du den antrag ausfüllst stehen hinter ein paar feldern "bitte kopie beilegen" oder sowas. z.b. wenns um den verdienst deiner eltern geht (steuerbescheid). nen kontoauszug muss man auch beilegen. achja, und nen wisch von deiner versicherung. mehr fällt mir jetzt nicht ein.

-Zu einem Erstantag gehört: Formblatt 1, Schulischer und beruflicher Werdegang, Krankenversicherungsbescheinigung (wenn nicht gesetzlich familienversichert), Mietbescheinigung (bei eigener Wohnung), Nachweis über das eigene Vermögen (Kontoauszüge mit Stand vom Antragsdatum), Ausbildungsbescheinigung von Geschwistern (Schulbescheinigung, Studienbescheinigung, Kopie des Ausbildungsvertrages..), Formblatt 3 von Vater und Mutter, Steuerbescheid von 2007, alle weiteren Einkommensnachweise der Eltern (Lohnersatzleistungen, Krankengeld, Mini-Job, Abfindungen...), eigene Studienbescheinigung, je nach Amt wird ein Perso verlangt
Das sollte dann aber auch alles sein... ;-)

-Ist eine Schulbescheinigung von Geschwistern notwendig? ich habs niergendswo stehen.

-Eine Schulbescheinigung ist eigentlich nur für Geschwister notwendig, die die Pflichtschulzeit hinter sich gebracht haben