Verletzung von Rücksichtnahmepflichten aus dem Grundsatz Treu und Glauben nach § 242 BGB herleiten?

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Werden die Rücksichtnahmepflichten in einem Schuldverhältnis verletzt, so ist der § 242 nicht mehr einschlägig. Diese Art von Nebenpflichten wurden vor der Schuldrechtsmodernisierungsreform im Jahr 2002 aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, das im § 242 BGB verankert ist,...

Werden die Rücksichtnahmepflichten in einem Schuldverhältnis verletzt, so ist der § 242 nicht mehr einschlägig. Diese Art von Nebenpflichten wurden vor der Schuldrechtsmodernisierungsreform im Jahr 2002 aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, das im § 242 BGB verankert ist, hergeleitet. Nach der Modernisierung des Schuldrechts wurden spezielle Normen erschaffen, die solche Pflichtverletzung im BGB verankert haben.

Werden im Schuldverhältnis Rücksichtnahmepflichten und Schutzpflichten verletzt, so ist der $ 241 II BGB. Diese norm regelt auch die Rechtsfolge bei Verletzung solcher Pflichten.

Karteikarte: Privatrecht, BGB, Rücksichtnahmepflichten.
Thema: Pflichtverletzung, Treu und Glauben, $ 242 BGB,