Entwicklung des Rechnungslegungsrechts

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Die wesentlichen Schritte der historischen Entwicklung des jetzt vorliegenden Rechnungslegungsrechts für den (HJA) handelsrechtlichen Jahresabschluss. (Mit Differenzierung zwischen dem Rechnungslegungsrecht von Kapitalgesellschaften und dem von nicht Kapitalgesellschaften).

Die wesentlichen Schritte der historischen Entwicklung des jetzt vorliegenden Rechnungslegungsrechts für den (HJA) handelsrechtlichen Jahresabschluss.

(Mit Differenzierung zwischen dem Rechnungslegungsrecht von Kapitalgesellschaften und dem von nicht Kapitalgesellschaften).

Die historische Entwicklung des Rechnungslegungsrechts kann man in 4 wesentliche Phasen unterteilen
- Die Anfänge der Rechnungslegung wurden schon bei den Sumerern ca. 3500 v.Ch. aufgezeichnet. Danach folgte die doppelte Buchführung der italienischen Kaufleute bis ca. Ende des 13 Jahrhunderts.


1. Phase: ab dem Ende des 13 Jh. ca 600 Jahre lang.
- - in dieser Phase diente die Rechungslegung eher Selbstinformation und Rechenschaft. Buchführung und Bilanz wurde von den Kaufleuten als internes Abrechnungsinstrument genutzt. Im Fordergrund entwickelte sich die doppelte Buchführung.
- - Als wichtige Unternehmensbeispiele könnte man hier das Weltunternehmen Fugger aus Augsburg nennen.
- - 1673 – Entstehung des französischen HGB – Ordonnance de Commerce.


2. Phase: ab dem Ende des 19 Jh. bis ca. Mitte des 20 Jh.
In dieser Phase verliert die Rechnungslegung ihre Bedeutung für den Kaufmann selbst und gewinnt die Bedeutung für Außenleute – Gläubiger. Im Mittelpunkt stehen Außeninformation und Gläubigerschutz. Es entstehen Gesetze zur Einkommensbesteuerung.


3. Phase: Erste Hälfte des 20 Jh.
Gesetzliche Normierungen: HGB, Aktiengesetz, Publizitätsgesetz, In dieser Phase ist eine Spaltung der Unternehmensfunktion zu beobachten. Es wird zwischen Eigentum und Management getrennt.


4. Phase:

Internationalisierung: Es werden Richtlinien (RL) verabschiedet: 4, 7 und 8 EG-RL.
1985 - entsteht Bilanzrichtliniengesetz BiRiLiG – Änderung für Kapitalgesellschaften.
Erfassung des dritten Buches des HGB.
Wegen Globalisierung der Wirtschaft und immer größeren Einfluss der Kapitalmärkte auf die Rechnungslegung werden die 4 und 7 EG-Richtlinien geändert und die 8 EG-Richtlinie aufgehoben. Hinzu kommt noch der zunehmende Druck der Großunternehmungen vergleichbare Jahresabschlüsse aufzustellen. Eine große Rolle spielt hier IASB – Zusammenschluss von Abschlussprüfern, Jahresabschluss Erstellern und Finanzanalysten.
Im Jahr 2000 wird die IAS durch internationale Börsenaufsichtsbehörde anerkannt (IOSCO)


Richtlinien:

- Mittelstandsrichtlinie die die Rechnungslegung für kleinere Kapitalgesellschaften erleichtert.
- BilanzReLeErgänzungsRL – Regelungen der Rechnungslegung für GmbH und CoKG. – KapCoRiLiG.
- Fair-Value Richtlinie


Internationalisierung des deutschen Rechnungslegungsrechts:
- KonTraG – Einführung einer privaten Organisation für Rechungslegungstandards. – DRSC – § 342 HGB.
- DRSC – entwickelt die Grundsätze für Konzernrechnungslegung und arbeitet mit IASC zusammen.
- KapAEG – Einführung des § 292 a HGB. – Kapitalorientierte Mutterunternehmen dürfen Konzernabschlüsse nach international anerkannten Re-Le-Grundsätzen erstellen. Aber Ende 2004 wird diese Norm durch IAS-Verordnung ersetzt.
- KapCoRiLiG – 2000 wird auf GmbH und CoKG ausgebreitet.
- TransPuG
- Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG – Umsetzung von Fair-Value-Richtlinie.
- VorstOG – Änderung der Angaben im Anhang und Lagebericht – Vorstand muss die Vergütung offen legen.
- Übernahmerichtliniengesetz – Neue Angabepflichten im Lagebericht für Aktiengesellschaften.


ISBN=3486248405
Titel=Der handelsrechtliche Jahresabschluß
Autor=Michael Bernecker, Stefan Helmke
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