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Was ist Leistung nach § 812 BGB (Ungerechtfertigte Bereicherung)?

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Leistung gemäß § 812 BGB ist eine bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens. Diese Definition ist auch durch das Bundesgerichtshof anerkannt und kann im Band BGHZ 40, 272 nachgelesen werden.

Bei Fällen in denen es um die Leistung nach § 812 BGB geht, sollte man berücksichtigen dass es nicht nur bloße Geldleistung gibt. Diese norm versteht unter Leistung jede mögliche Vermögensmehrung also auch Gegenstände, und Rechte wie Patente oder ähnliches.

Fazit:Was ist Leistung nach § 812 BGB (Ungerechtfertigte Bereichung)?

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    Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Christopher vom 21.01.07 14:00.

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