Was versteht man unter Leistungsstörungen im Schuldrecht?

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Leistungsstörungen im Schuldrecht,

Was versteht man unter Leistungsstörungen im Schuldrecht?

Das Schuldrecht regelt das richtige und ordnungsgemäße Verhalten der Parteien beim Vertrag. Kommt eine von beiden Seiten ihren Pflichten aus dem Vertrag nicht nach, so hat man mit Leistungsstörung zu tun. Maßgeblich ist hier also die Pflichtverletzung aus dem Vertrag.

Leistungsstörung kann man in folgende Abschnitte unterteilen:
- Unmöglichkeit
- Nichtleistung
- Nebenpflichtverletzung
- Schlechtleistung.

Abhängig davon welche Pflicht aus dem Vertrag verletzt wurde, kommen verschiedene Rechtsfolgen in Betracht:
- Schadensersatz neben der Leistung § 280 I BGB
- Schadensersatz statt der Leistung §§ 280 I, III, 281 ff. BGB
- Rücktritt. § 323 ff. BGB